BaFin warnt: Unerlaubte Kryptowährungsplattform fasttrx.uk entlarvt!

BaFin warnt: Unerlaubte Kryptowährungsplattform fasttrx.uk entlarvt!

Esslingen am Neckar, Deutschland - „Was blüht da in der Welt der Kryptowährungen?“ fragt sich sicher der ein oder andere Anleger. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 10. Juli 2025 eine Warnung veröffentlicht, die für alle, die mit digitalen Währungen liebäugeln, von große Bedeutung sein dürfte. Der Betreiber der Webseite fasttrx.uk steht im Verdacht, unerlaubte Finanzdienstleistungen anzubieten, und das ohne die notwendige Erlaubnis der BaFin. Die Plattform erweckt den Anschein eines lukrativen Handelsplatzes für Kryptowährungen, hat jedoch kein Impressum und keinerlei Angaben zu Unternehmenssitz oder Rechtsform. Das macht stutzig und könnte auf potenziellen Kryptobetrug hindeuten, so anwalt.de.

Anleger, die bereits ihr Geld investiert haben, sollten sich schnellstens mit ihrer Situation auseinandersetzen. Der Verstoß gegen deutsches Aufsichtsrecht, insbesondere gegen § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KryptoWertAufsG, lässt auf möglich hohe Verluste schließen. Erfahrungen von Opfern zeigen, dass eingezahlte Gelder häufig nicht ausgezahlt werden und eine Kommunikation mit den Betreibern oft verweigert wird. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Eine Kombination aus forensischer Analyse, juristischer Bewertung und zivilrechtlicher Geltendmachung könnte dabei helfen, verlorene Gelder zurückzufordern.

Identitätsmissbrauch und Datenrisiken

Doch nicht nur fasttrx.uk gibt Anlass zur Sorge. Auch im Namen der CoinTracking GmbH wird Identitätsmissbrauch betrieben. Dies verdeutlicht, dass die Warnungen der BaFin ernst zu nehmen sind. Der Verbraucher kann sich sicher fragen, wie er sich vor solchen Machenschaften schützen kann. Daten, die auf der Plattform gefordert werden, könnte potenziell missbraucht werden, was ein weiteres Risiko für Investor:innen darstellt. Die BaFin hebt hervor, dass Unternehmen in Deutschland für Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen einer Erlaubnis bedürfen. Dies gilt insbesondere auch für Webseiten, die vermeintlich lizensierte Dienstleistungen anbieten, aber dem nicht nachkommen, wie in der Warnung beschrieben und in weiteren Berichten bestätigt verbraucherschutzforum.berlin.

Die eigene Recherche ist hier das A und O. Die BaFin empfiehlt, die Unternehmensdatenbank zu nutzen, um zu überprüfen, ob eine Erlaubnis vorliegt. Auch Informationen über die Zulassung eines Unternehmens können hier eingesehen werden. Zudem rät die BaFin zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern zu großer Vorsicht bei Geldanlagen im Internet – gerade in einem Bereich, der so volatil ist wie der Kryptohandel bafin.de.

Prävention ist besser als Nachsicht

Die Warnungen mahnen zur Vorsicht – und das nicht ohne Grund. Die besten Tipps zum Schutz vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt gibt es im BaFin-Verbraucherschutzpodcast „Vorsicht, Betrug“. Wer sich gut informiert und aufpasst, kann das Risiko, Opfer eines finanziellen Betruges zu werden, erheblich minimieren. Ein gutes Händchen bei Investitionen ist gefragt – also bleiben Sie wachsam und handeln Sie rechtzeitig!

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OrtEsslingen am Neckar, Deutschland
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