Steuerberater verliert Millionen-Erbe: Testamentsfälschung aufgedeckt!

Steuerberater verliert Millionen-Erbe: Testamentsfälschung aufgedeckt!
Esslingen am Neckar, Deutschland - In der Welt des Erbrechts kann es ganz schön turbulent zugehen, besonders wenn es um die Testierfähigkeit geht. Ein aktueller Fall, der am 19. Januar 2023 vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt wurde, verdeutlicht, wie schnell ein Testament unwirksam werden kann. Und das kann für die Erben erhebliche Konsequenzen haben.
Im konkreten Fall ging es um eine wohlhabende, alleinstehende, kinderlose Frau, die ihren Steuerberater als Alleinerben eingesetzt hatte. Da die Dame zum Zeitpunkt der Testamentserstellung an einer wahngestörten Psychose litt, wurde im Nachhinein ihre Testierfähigkeit in Frage gestellt. Ihre Verwandten beantragten ein psychiatrisches Gutachten, das schließlich die Testierunfähigkeit bestätigte.
Risiko der Testierunfähigkeit
Das Ergebnis war klar: Der Erbe, in diesem Fall der Steuerberater, musste den gesamten Nachlass an die gesetzlichen Erben zurückgeben. Dies gilt unabhängig davon, ob er über die Testierunfähigkeit Bescheid wusste oder nicht. Das OLG Celle wies darauf hin, dass die gesetzliche Erbfolge automatisch in Kraft tritt, wenn ein Testament für unwirksam erklärt wird.
Die rechtlichen Bestimmungen sind klar: Laut § 2229 BGB sind nur Personen mit klarem Verstand testierfähig. Bei geistigen Störungen oder akuten Bewusstseinsstörungen kann es schnell zu einem Verlust der Testierfähigkeit kommen. Dies betrifft oft ältere Menschen oder solche mit psychischen Erkrankungen, wie Notar Dr. Kotz ausführlich beschreibt.
Prüfung der Testierfähigkeit
Ein Schlüsselprozess zur Feststellung der Testierfähigkeit ist die medizinische Begutachtung. Wenn Zweifel bestehen, kann ein Facharzt für Psychiatrie die erforderlichen Gutachten erstellen, die im Zweifel entscheidend für die Gültigkeit eines Testaments sind. Diese Prüfungen sind nicht nur für die Erben von Bedeutung, sondern tragen auch dazu bei, Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.
Im zitierten Fall wurde der Steuerberater schließlich auf seine Berufung gestoßen und zog diese zurück, nachdem das Landgericht Hannover entschieden hatte, dass er keine erbschaftlichen Ansprüche mehr geltend machen konnte. „Gutgläubigkeit“ sei hierbei kein Argument, so das Gericht, denn Vertrauen in die Testierfähigkeit der Verstorbenen nützt nichts, wenn diese nicht mehr gegeben war.
Wichtige Hinweise für die Hinterbliebenen
Für Leute, die im Erbfall möglicherweise mit Fragen zur Testierfähigkeit konfrontiert sind, bietet es sich an, rechtzeitig die Weichen zu stellen. Es ist ratsam, alle relevanten medizinischen Unterlagen und Zeugenaussagen zu sammeln, um mögliche Anfechtungen des Testaments rechtzeitig vorzubereiten. Bei Zweifeln könnte auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Die steigenden familiären Spannungen, die durch Streitigkeiten über Testierfähigkeit entstehen, sind nicht zu unterschätzen. Daher ist eine offene Kommunikation und die frühzeitige Klärung von Fragen zur Testierfähigkeit nicht nur ratsam, sondern kann auch emotionale Belastungen mindern.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer testierfähig ist und wer nicht, kann weitreichende Folgen für den Nachlass haben. Umso wichtiger ist es für die Erben, sich mit diesen Fragen frühzeitig auseinanderzusetzen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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Ort | Esslingen am Neckar, Deutschland |
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