Rheinstetten setzt auf Katzenschutz: Klarheit für Freigänger!

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Rheinstetten beschließt eine Katzenschutzverordnung zum Schutz freilaufender Katzen und der europäischen Wildkatze.

Rheinstetten beschließt eine Katzenschutzverordnung zum Schutz freilaufender Katzen und der europäischen Wildkatze.
Rheinstetten beschließt eine Katzenschutzverordnung zum Schutz freilaufender Katzen und der europäischen Wildkatze.

Rheinstetten setzt auf Katzenschutz: Klarheit für Freigänger!

Der Gemeinderat von Rheinstetten hat einstimmig einen bedeutenden Schritt zur Kontrolle der Freigängerkatzenpopulation beschlossen. Am 19. November 2025 beauftragte das Gremium die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung einer Katzenschutzverordnung, die sowohl dem Tierwohl als auch der örtlichen Tierheim-Situation zugutekommen soll. Der Beschluss sieht vor, dass unkontrollierte Vermehrung von unkastrierten Freigängerkatzen eingedämmt wird, die nicht nur für Leid unter den Tieren sorgt, sondern auch hohe Kosten für Tierschutzvereine und die Stadt selbst verursacht. Die Rheinstetten.de berichtet zudem, dass es in Baden-Württemberg bereits rund 150 andere Gemeinden gibt, die ähnliche Verordnungen erlassen haben, darunter bekannte Städte wie Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim.

Aber warum ist das notwendig? Fehlende Registrierung und Kastration der Freigängerkatzen erschwert nicht nur die Zuordnung zu den Haltern, sondern führt auch zu einer Überpopulation in den Tierheimen. Diese können die Flut an Tieren oftmals nicht bewältigen. Mit der neuen Verordnung sollen Halter von Freigängerkatzen in Zukunft einfacher identifizierbar sein, was letztlich dazu beitragen wird, unnötiges Tierleid zu vermeiden. Ein ganz konkreter Plan sieht vor, dass Freigängerkatzen künftig kastriert, gechipt und registriert werden müssen.

Sechs Ziele im Blick

Die Katzenschutzverordnung verfolgt eine klare Strategie. Die darin definierten Ziele sind:

  • Einfache Identifikation von Katzenhaltern durch Registrierung.
  • Langfristige Reduktion der Katzenpopulation in Rheinstetten.
  • Vermeidung von Tierleid durch Eingrenzung der Vermehrung.
  • Schutz der europäischen Wildkatze vor Hybridisierung mit Hauskatzen.

Damit nicht genug: Die Stadtverwaltung prüft gegenwärtig die nötigen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Verordnung. Falls alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, dürfen die Katzenfreunde in Rheinstetten bald mit einem neuen Regelwerk rechnen, das nicht nur den Tieren, sondern auch den Menschen in der Stadt zugutekommt. Die eisernen direkten Maßnahmen zeichnen sich bereits ab.

Echt beeindruckend ist nicht nur die Initiative selbst, sondern auch der einheitliche Wille, dieses wichtige Thema anzugehen. Es ist klar, dass das Wohl der Tiere hier hohe Priorität hat. Jede Katze, die bei uns als Freigänger lebt, soll bald in eine sichere und geregelte Umgebung kommen, wo sie besser geschützt und verwaltet werden kann. Ein großer Schritt in Richtung einer tierfreundlicheren Zukunft in Rheinstetten!

Doch bevor es soweit ist, bleibt abzuwarten, wie zügig die Stadtverwaltung die Katzenschutzverordnung umsetzen kann. Die Vorfreude ist groß, nicht nur bei den Tierschützern, sondern auch bei allen, die die Stadt als lebenswerte Heimat betrachten.