SPD-Politiker zeigt Dobrindt wegen rechtswidriger Asylpolitik an!

Andreas Hennemann zeigt Innenminister Dobrindt wegen rechtswidriger Zuückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze an.
Andreas Hennemann zeigt Innenminister Dobrindt wegen rechtswidriger Zuückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze an. (Symbolbild/MBW)

SPD-Politiker zeigt Dobrindt wegen rechtswidriger Asylpolitik an!

Konstanz, Deutschland - Ein ordentliches Aufsehen hat der SPD-Politiker und Fachanwalt für Strafrecht, Andreas Hennemann, ausgelöst, als er Anzeige gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erstattete. Hennemann beanstandet dabei nicht nur das Verhalten Dobrindts, sondern auch das von Dieter Romann, dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums. Im Kern geht es um die umstrittenen Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen, die nach Meinung Hennemanns geltendes Recht verletzen. Wie Merkur berichtet, sieht Hennemann in diesen Praktiken eine eindeutige Missachtung des Dublin-Verfahrens, das eigentlich den rechtlichen Rahmen für Asylverfahren innerhalb der EU festlegt.

Der Hintergrund dieser rechtlichen Schritte ist ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung von Asylbewerbern auf deutschem Staatsgebiet für rechtswidrig erklärte. Hierbei hatten drei Somalier:innen, darunter eine minderjährige Frau, am 9. Mai versucht, von Polen nach Deutschland einzureisen, wurden jedoch von der Bundespolizei an der Grenze zurückgeschickt. Das Gericht entschied, dass die Asylgesuche der Rückgewiesenen nicht nur ignoriert wurden, sondern dass die Maßnahme auch gegen die Dublin III-Verordnung der EU verstößt, die vorschreibt, dass das zuständige EU-Land für das Asylverfahren bestimmt werden muss. Dieses Urteil stellte auch klar, dass das Dublin-Verfahren auch „an der Grenze oder im grenznahen Bereich“ angewendet werden muss taz.

Hintergrund: Das Dublin-Verfahren

Das Dublin-Verfahren ist ein zentrales Element der EU-Asylpolitik. Wie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge BAMF ersichtlich ist, zielt es darauf ab, die Zuständigkeitsbestimmung für Asylverfahren zu regeln. Jeder Asylantrag soll nur von einem Mitgliedstaat geprüft werden, um Sekundärwanderung zu steuern. Die Umsetzung erfolgt meist in Ankunftszentren oder über spezielle Außenstellen. \n
Probleme entstehen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, was die aktuelle Situation an den Grenzen zeigt. Innenminister Dobrindt hatte angedeutet, dass die Zurückweisungen nur „vulnerablen“ Asylsuchenden, wie Kindern oder Schwangeren, gestattet bleiben sollten. Dem widerspricht jedoch das laufende Gerichtsverfahren und die darauf folgende Entscheidung.

In der ersten Woche nach Dobrindts umstrittener Anweisung zur Zurückweisung von Asylsuchenden konnten die Behörden nur 32 Rückweisungen verzeichnen, während viele Flüchtlinge offenbar die schlecht kontrollierten „grünen Grenzen“ nutzen, um nach Deutschland zu gelangen. Der Innenminister bleibt trotz der kritischen Lage bei seiner Haltung und bezeichnet die Situation als Einzelfälle. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat ebenfalls zu bedenken gegeben, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts die rechtlichen Möglichkeiten für solche Zurückweisungen möglicherweise eingeengt hat, jedoch die Option nicht völlig ausgeschlossen ist.

Die Stadtgesellschaft ist über diese Entwicklungen in der Asylpolitik besorgt. Diverse Stimmen aus der Politik sprechen sich für eine Überprüfung der Flüchtlingspolitik der Union aus, insbesondere in Anbetracht der klaren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts. Die Entscheidung, die auf Eilbeschlüsse der betroffenen Somalier:innen beruht, könnte weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der deutschen Asylpolitik haben. Es bleibt spannend, wie die Staatsanwaltschaft Berlin auf Hennemanns Anzeige reagieren wird.

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OrtKonstanz, Deutschland
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