Exotische Bartagamen im Schwarzwald: Tierschutz in Gefahr!

Exotische Bartagamen im Schwarzwald: Tierschutz in Gefahr!
Feldberg, Deutschland - Im Schwarzwald, genauer gesagt in Feldberg-Grafenhausen im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, wurden kürzlich gleich mehrere exotische Bartagamen entdeckt. Diese lebhaften Echsen, die ursprünglich in Australien heimisch sind, wurden in einem Steinbruch von Passanten gefunden. Neuste Berichte des SWR zeigen, dass insgesamt sieben Tiere gerettet werden konnten, wobei einige von ihnen in einem bedenklichen Zustand waren. Die Freiwilligen des Freiburger Reptilienschutzvereins haben sich dieser Herausforderung angenommen und kümmern sich um die geretteten Echsen, die offensichtlich in der letzten Woche ausgesetzt wurden.
Die Polizei geht davon aus, dass unterernährte, vorwiegend erwachsene Bartagamen noch in der Umgebung sein könnten. „Das Aussetzen von Tieren ist nach dem Tierschutzgesetz strafbar“, sagt die Polizei, die darum bittet, Hinweise auf die verantwortlichen Personen oder verdächtige Beobachtungen zu melden. Das Bewusstsein für den Schutz dieser Lebewesen muss erhöht werden, denn jemand hat ganz offensichtlich die Verantwortung für diese Tiere abgegeben.
Der Fall in der Oberpfalz
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich kürzlich in der Oberpfalz. Dort wurden zwei ausgesetzte Bartagamen auf einem Parkplatz entdeckt. Auch hier traf die Polizei rasch ein und musste feststellen, dass die Tiere bereits stark ausgekühlt waren. Diese Echsen wurden in eine Auffangstation für Reptilien in München gebracht. Eine Fachtierärztin kümmert sich um sie und hat bei Untersuchungen mehrere verheilte Knochenbrüche und sogar Sand im Magen gefunden.
Aufgrund der Umstände wird auch in diesem Fall ein Röntgenbild gemacht, um den Gesundheitszustand der Tiere genau zu überprüfen. „Bartagamen benötigen intensive UV-Strahlung und warme Temperaturen, um gesund zu bleiben“, erklärt die Auffangstation. Ob diese Tiere bald ein neues, liebevolles Zuhause finden werden, bleibt abzuwarten. Sollte sich ihr Zustand jedoch nicht verbessern, könnte eine Einschläferung in Betracht gezogen werden.
Rechtliche Gegebenheiten
Das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren ist im österreichischen Tierschutzgesetz klar geregelt. Gemäß Art. 26 Abs. 1 lit. e TSchG ist dies als Tierquälerei zu werten. Es spielt keine Rolle, ob den Tieren tatsächlich etwas zustößt, entscheidend ist die gefährliche Situation, in die sie gebracht werden. Deswegen liegt es auch in der Verantwortung von Tierhaltern, sich gut um ihre Tiere zu kümmern und diese nicht leichtfertig in die Wildnis zu entlassen, besonders nicht in einem fremden Lebensraum.
Die Vorgänge rund um die Bartagamen im Schwarzwald und in der Oberpfalz zeigen, dass immer wieder Tiere, die Menschen nicht mehr wollen, einfach ausgesetzt werden. Wir hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft weniger werden und das Bewusstsein für den Tierschutz in der Bevölkerung steigt.
Wer mehr zu den Ergebnissen der Ermittlung oder den nächstmöglichen Schritten erfahren möchte, kann sich an die zuständigen Behörden oder den Freiburger Reptilienschutzverein wenden. Ein gutes Händchen bei der Pflege dieser besonderen Tiere ist für deren Wohlbefinden unerlässlich.
Für alle Details und laufenden Entwicklungen zu diesem Thema, verweisen wir auf die Artikel von SWR, Süddeutsche und die rechtlichen Informationen von Tier im Recht.
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Ort | Feldberg, Deutschland |
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