Gartenkrieg in Leutenbach: Mann zahlt 2000 Euro für Waschbären-Falle!
Gartenkrieg in Leutenbach: Mann zahlt 2000 Euro für Waschbären-Falle!
Waiblingen, Deutschland - Ein Vorfall aus dem schwäbischen Leutenbach zeigt eindrücklich die Herausforderungen, die es mit sich bringt, seinen Garten vor ungebetenen Gästen wie Waschbären zu schützen. Ein 58-jähriger Mann stellte eine Lebendfalle auf seinem Grundstück auf, um einen Waschbären zu fangen, der sein Gartenhaus verwüstet hatte. Dies führte zu rechtlichen Konsequenzen, denn, wie die Stuttgarter Nachrichten berichtet, wurde der Mann wegen Jagdwilderei angeklagt, obwohl kein Tier in der Falle gefangen wurde.
Der Vorfall ereignete sich vor dem 4. Februar 2025. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart warf dem Angeklagten vor, mit der Falle gegen das Jagdrecht verstoßen zu haben. Der Mann betonte jedoch, dass er nicht die Absicht hatte, das Tier zu töten, sondern es im nahegelegenen Welzheimer Wald aussetzen wollte. Der Staatsanwalt monierte diesen Plan und stellte die Gefahren für andere Tiere in Frage. Die Richterin stellte im Rahmen der Verhandlung fest, dass der Angeklagte Reue zeigte und fragte den Staatsanwalt nach einer möglichen Einstellung des Verfahrens.
Folgen und Einsicht
Die Situation spitzte sich zu, als der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 2000 Euro forderte, die der Angeklagte akzeptierte, um einen Eintrag im Vorstrafenregister zu umgehen. Durch die Zahlung an den örtlichen Tierschutzverein wurde das Verfahren letztlich eingestellt. Ein deutlicher Hinweis darauf, dass auch beim Schutz des eigenen Gartens gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden müssen.
Waschbären sind als invasive Art seit 2016 in Deutschland klassifiziert und erfreuen sich einer rasanten Verbreitung, insbesondere in Regionen wie der Uckermark, wie die Nordkurier hervorhebt. Typische Nahrungsquellen der Waschbären sind sowohl pflanzliche als auch tierische Kost, weshalb sie in menschlichen Siedlungen oft durch Futternäpfe und Komposthaufen angelockt werden.
Was gilt es zu beachten?
Grundstückseigentümer tragen die Verantwortung, ihre Flächen vor diesen Tieren zu schützen. Es gibt Vorschriften, die besagen, dass gefangene Tiere tierschutzgerecht getötet werden müssen und das Aussetzen an anderen Orten verboten ist. Um dies zu legalisieren, sollten Eigentümer die Untere Jagdbehörde kontaktieren, um einen Antrag auf Gestattung von Jagdhandlungen zu stellen. Doch hier ist zu beachten: Die Verwaltungsgebühren liegen zwischen 32 und 120 Euro, und es gelten strenge Voraussetzungen wie der Besitz eines gültigen Jagdscheins und einer ausreichenden Versicherung.
Die amüsante, aber lehrreiche Erfahrung des Leutenbacher Mannes zeigt, dass das Streben nach einem schönen Garten nicht immer ohne Herausforderungen und rechtliche Hürden auskommt. Ein gutes Händchen für den Garten bedeutet auch, sich mit den gesetzlichen Regelungen vertraut zu machen – denn im Umgang mit Wildtieren ist nicht nur Geschick, sondern auch Wissen gefragt.
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Ort | Waiblingen, Deutschland |
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