Revolution in Baden-Württemberg: Ganztagsbetreuung ab 2026 für Grundschüler!

Revolution in Baden-Württemberg: Ganztagsbetreuung ab 2026 für Grundschüler!

Weil am Rhein, Deutschland - In Baden-Württemberg steht eine bedeutende Veränderung im Bildungsbereich bevor: Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das wird für viele Familien eine Erleichterung sein, denn jedes Kind hat dann Anspruch auf eine umfassende Betreuung von der ersten bis zur vierten Klasse. Geplant sind fünf Werktage pro Woche mit einer täglichen Betreuungszeit von acht Stunden. Laut Informationen des Kultusministeriums wird dieser gesetzliche Anspruch stufenweise eingeführt und gilt auch während der Schulferien.

Diese Initiative, festgehalten im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), trat bereits am 12. Oktober 2021 in Kraft und bildet die Grundlage für die anstehende Umsetzung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass der Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) auf Bundesebene geregelt ist. Somit wird sichergestellt, dass die Angebote flächendeckend zur Verfügung stehen und allen Kindern im Grundschulalter zugutekommen. Das Kultusministerium hat zudem das Papier „Leitbild und Gelingensfaktoren ganztägiger Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg“ veröffentlicht, welches als Unterstützung für die praktische Umsetzung dienen soll.

Vorteile der Ganztagsbetreuung

Die ganztägige Betreuung ist mehr als nur ein zeitliches Angebot. Sie soll den Kindern die Möglichkeit geben, Bildung und Freizeit miteinander zu verbinden und soziale Kompetenzen weiter auszubauen. Damit leisten die Schulen einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Entwicklung der Kinder. Ein gutes Händchen haben dabei nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch die Betreuungskräfte, die eng mit den Familien zusammenarbeiten.

Eine wichtige Maßnahme ist außerdem, dass das Landesrecht die Schließzeiten der Einrichtungen während der Schulferien regeln kann – bis zu vier Wochen im Jahr sind denkbar. Diese Regelung ermöglicht es, die Qualität der Betreuung aufrechtzuerhalten, während die Kinder gleichzeitig in ihrer Entwicklung gefördert werden.

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bringt frischen Wind in die Bildungslandschaft von Baden-Württemberg. Es bleibt spannend, wie die Umsetzung in den einzelnen Schulen gestaltet wird und welche positiven Effekte diese Neuerung für die Kinder mit sich bringen wird. Insgesamt scheinen die Chancen groß, dass diese Veränderung nicht nur ein Gewinn für die Kinder, sondern auch für die Eltern und die Schulen wird.

Einige Experten sind sich einig, dass jetzt der genaue Blick auf die praktischen Herausforderungen ansteht. Denn eine gute Betreuung erfordert sowohl gut ausgebildete Fachkräfte als auch die nötige Infrastruktur. Die Vorbereitungen laufen bereits, und der Runden Tisch Ganztag leistet hierbei wertvolle Arbeit.

Es dürfte also klar sein: In den baden-württembergischen Grundschulen stehen bevorstehende Änderungen an, die nicht nur die Rahmenbedingungen für die Kinder verbessern, sondern auch die Chancen für eine positive Familienplanung bieten. Wie wird sich diese Entwicklung in den kommenden Monaten entfalten? Das werden die kommenden Schuljahre zeigen.

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OrtWeil am Rhein, Deutschland
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