Berliner Hochschulgesetz verworfen: Wissenschaftsfreiheit siegt!

Karlsruhe erklärt das Berliner Hochschulgesetz für verfassungswidrig. Die Entscheidung betrifft die Freiheit der Wissenschaft und Arbeitsbedingungen.
Karlsruhe erklärt das Berliner Hochschulgesetz für verfassungswidrig. Die Entscheidung betrifft die Freiheit der Wissenschaft und Arbeitsbedingungen. (Symbolbild/MBW)

Berliner Hochschulgesetz verworfen: Wissenschaftsfreiheit siegt!

Karlsruhe, Deutschland - Wie ein Paukenschlag hat das Bundesverfassungsgericht heute, am 10.07.2025, eine Regelung im Berliner Hochschulgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Berliner Senat kann sich dabei auf eine klare rechtliche Klarstellung des Ersten Senats stützen, die die automatische Anschlusszusage befristeter Beschäftigungen in der Wissenschaft betrifft. Die Regelung sah vor, dass Hochschulen bei erfolgreichen Qualifikationen von Wissenschaftler:innen auf befristeten Stellen automatisch eine unbefristete Anstellung anbieten müssten. Doch damit wurde massiv in die Freiheit der Wissenschaft eingegriffen, da den Hochschulen die Möglichkeit genommen wird, eigenständig über Personalentscheidungen zu bestimmen, wie jmwiarda.de berichtet.

Das Gericht stellte fest, dass diese Bestimmung nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch außerhalb der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin liegt. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt bereits die Rahmenbedingungen für befristete wissenschaftliche Beschäftigung, und die Entscheidung bekräftigt, dass der Bund hier die Vorfahrt hat. Die Humboldt-Universität zu Berlin hatte die Verfassungsbeschwerde angestoßen, und der Rücktritt der ehemaligen Präsidentin Sabine Kunst fiel in diesem Zusammenhang. Ihrer Auffassung nach war der Paragraf eine Einschränkung der akademischen Freiheit, daher habe sie die Klage vor ihrem Abschied eingereicht.

Ein wichtiger Schritt für die Wissenschaftsfreiheit

Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sind deutlich: Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung umfasst auch die Wahl und Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal. Die Regelung betraf vor allem Einstellungen, die ab dem 1. Januar 2026 wirksam werden sollten. Insgesamt ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für die Hochschulen, die nun wieder mehr Gestaltungsfreiheit in Personalfragen genießen. Der Berliner Senat hat bereits angekündigt, diese Regelung vorerst auszusetzen und plant eine umfassende Modernisierung des Hochschulgesetzes, wie bundesverfassungsgericht.de erläutert.

Die aktuelle Senatorin Ina Czyborra hat zudem neue Kategorien für unbefristete Stellen im akademischen Mittelbau in Aussicht gestellt. Dies könnte das Herzstück der künftigen Reformen im Hochschulbereich werden. Dennoch gibt es gemischte Reaktionen auf diese Entwicklung: Während Hochschulleitungen in der Regel erfreut über die Klarstellung sind, gibt es auf Mitarbeiterebene auch Kritik an den Vorschlägen.

Die Diskussion geht weiter

Die Bundesregierung hat derweil nicht stillgestanden. Eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes bis Mitte 2026 steht auf der Agenda. Die neue Bundesforschungsministerin Dorothee Bär unterstreicht die Dringlichkeit, Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver zu gestalten. Diese politische Diskussion könnte durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neuen Schwung bekommen, da Kritiker sowohl von Bund als auch von Ländern fordern, die Arbeitsbedingungen für junge Wissenschaftler:innen zu verbessern, wie in einem Bericht von spiegel.de hervorgehoben wird.

Für die Wissenschaft in Deutschland könnte dieser Tag also der Beginn eines grundlegenden Wandels in der Beschäftigungspolitik sein. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Landschaft in den nächsten Monaten entwickeln wird, und ob endlich die längst überfälligen Verbesserungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Angriff genommen werden.

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OrtKarlsruhe, Deutschland
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