Lörrach plant Baumschutzsatzung: Mehr Schutz für unsere grünen Riesen!

Lörrach plant eine Baumschutzsatzung zur Verbesserung des Baumschutzes und Reduzierung von Fällungen durch klare Regelungen.
Lörrach plant eine Baumschutzsatzung zur Verbesserung des Baumschutzes und Reduzierung von Fällungen durch klare Regelungen. (Symbolbild/MBW)

Lörrach plant Baumschutzsatzung: Mehr Schutz für unsere grünen Riesen!

Lörrach, Deutschland - In Lörrach wird derzeit die Einführung einer Baumschutzsatzung (BSS) geprüft, die weitreichende Auswirkungen auf den Baumbestand in der Stadt haben könnte. Der Antrag des Gemeinderats aus dem Jahr 2024 bildet die Grundlage für diese Initiative. Ziel ist es, eine rechtssichere, praktikable und verwaltungsarme Lösung für den Baumschutz zu etablieren, wie die Stadtverwaltung in einer aktuellen Mitteilung betont. Dies alles steht im Kontext des bestehenden Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), das das Fällen von Bäumen regelt und Ausnahmen für gärtnerisch genutzte Flächen vorsieht. Eine solche Satzung könnte dazu beitragen, häufige Fällungen von großen Bäumen auf Privatgrundstücken zu regulieren und den Baumbestand in städtischen Gebieten zu erhalten, wie der Schwarzwälder Bote berichtet.

Bäume gelten als bedeutende Bestandteile des Stadtbildes, doch immer wieder werden in Lörrach große Exemplare gefällt. Laut Lörrach.de gehört das Fällen von Hecken und Sträuchern zwischen dem 1. März und dem 30. September ebenfalls zu den regulierten Aktivitäten, um Nistzeiten und Lebensräume für Tiere zu schützen. Die Idee einer BSS könnte hier also eine klare Regelung schaffen und Beeinträchtigungen der Baumscheiben bei Bauvorhaben verhindern, die häufig durch Baufahrzeuge oder Materiallagerung verursacht werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung in der nächsten Haushaltsberatung zu thematisieren, um die notwendigen zusätzlichen Stellenanteile für die Umsetzung sicherzustellen. Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić befürwortet die Einführung, gerät jedoch ins Schwitzen, wenn es um die Abwägung der personellen Ressourcen geht. Die Prognose beläuft sich auf bis zu 200 Anträge jährlich, was entsprechende Kapazitäten erfordert.

Eine solche Satzung hätte nicht nur Einfluss auf die jetzigen Fällungen, sondern auch auf die Pflanzung neuer Bäume. Geplant sind Festsetzungen, Pflanzbindungen und Pflanzgebote innerhalb der Bebauungspläne, um den Bestand an Ortsprägenden Bäumen nachhaltig zu fördern. Markus Wursthorn, Vorsitzender des BUND-Regionalverbands Hochrhein, sieht in der Baumschutzsatzung eine Möglichkeit, Willkür beim Fällen von Bäumen zu reduzieren. Viele Eigentümer seien sich nicht bewusst, dass oft ein gezielter Schnitt der Äste bereits ausreichend sein könnte, um die anstehenden Probleme zu lösen, wie auf der Lörrach-Seite ausgeführt wird.

Artenschutz und verantwortungsbewusste Fällungen

Ein weiteres zentrales Thema ist die Berücksichtigung des Artenschutzes beim Fällen von Bäumen. Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, artenschutzrechtliche Prüfungen bei den Fällungen durchzuführen. Diese Prüfungen können von Fachbüros oder Gartenbaubetrieben vorgenommen werden, jedoch gestaltet sich die Kontrolle als herausfordernd. Das Landratsamt, welches bei Fällungen oft erst nachträglich informiert wird, sieht sich dadurch in seiner Aufsicht eingeschränkt.

Die Einführung der Baumschutzsatzung könnte die Transparenz im Fällprozess erhöhen und den Verantwortungsbereich der Eigentümer klarer definieren. Auch wenn bislang ähnliche Regelungen in anderen Kommunen aus verschiedenen Gründen wieder aufgehoben wurden, könnte Lörrach einen anderen Weg einschlagen, um seinen Baumbestand aktiv zu schützen. Die Stadtverwaltung ist gut beraten, alle Optionen zu prüfen, um eine zukunftsfähige Lösung zu finden und den zahlreichen Herausforderungen der Baumaßnahmen und Fällungen gerecht zu werden.

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OrtLörrach, Deutschland
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