Verpackungssteuer in Konstanz sorgt für empörte Bürger und heftige Reaktionen!
Konstanz führt 2025 eine Einweg-Steuer ein, was zu heftigen Reaktionen führt. Oberbürgermeister Burchardt äußert sich provokant.

Verpackungssteuer in Konstanz sorgt für empörte Bürger und heftige Reaktionen!
Die Stadt Konstanz hat am 1. Juli 2025 als zweite Stadt in Baden-Württemberg die Einweg-Steuer eingeführt. Diese Maßnahme folgt dem Beispiel der Stadt Tübingen, die bereits eine solche Steuer etabliert hat. Doch die Einführung der Verpackungssteuer hat für reichlich Gesprächsstoff gesorgt und zu emotionalen Reaktionen in der Bevölkerung geführt. Besonders ein Vorfall hat die Gemüter zusätzlich erhitzt.
Ein Unbekannter hat einen leeren Eisbecher am Auto des Oberbürgermeisters Uli Burchardt (CDU) hinterlassen, versehen mit einer verärgerten Botschaft: „Viel Spaß beim Entsorgen! Drecks Verpackungssteuer. Scheiß Konstanz.“ Dies brachte Burchardt dazu, auf Facebook mit einem deutlichen Kommentar zu reagieren: „F**k Dich selbst!“ Diese heftigen Reaktionen zeigen, wie heikel das Thema in der Konstanzer Öffentlichkeit ist, wie Stuttgarter Nachrichten berichtet.
Details zur Verpackungssteuer
Die Verpackungssteuer betrifft eine Vielzahl von Produkten. Bei Burger- und Pizzakartons wird beispielsweise eine Steuer fällig. Backwaren in Bäckertüten hingegen sind normalerweise ausgenommen, es sei denn, sie sind zum Direktverzehr vorgesehen, etwa warme Leberkäs-Brötchen. Einweg-Besteck, wie Gabeln und Löffel, wird mit 20 Cent besteuert, allerdings gibt es auch Ausnahmen wie Eis-Spatel oder Pommes-Pieker.
Besonders gefragt sind Informationen über die Besteuerung von Schnellgerichten. Ein Döner in Papierserviette ist steuerfrei, während jener in Dönertüte oder Alufolie mit 50 Cent zu Buche schlägt. Gleiches gilt für Einweg-Eisbecher, die mit 50 Cent netto belastet werden, während die klassische Eiswaffel ohne Steuer auskommt.
Die Reaktionen in Tübingen als Vorbild
Die Erfahrungen aus Tübingen könnten für Konstanz lehrreich sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen diese Art von Steuer erheben dürfen. Allerdings gibt es auch hier rechtliche Hürden: Die Tübinger Satzung musste in Teilen verändert werden, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. So musste etwa die Obergrenze für die Steuer auf Einwegverpackungen, die zuvor bei 1,50 Euro pro „Einzelmahlzeit“ lag, revidiert werden, da sie als rechtswidrig galt. Tübingen hat dennoch von der Steuer profitiert und eine gesteigerte Nachfrage nach Mehrweggeschirr hat sich eingestellt, wie die Kommunal berichtet.
Die Tübinger McDonald’s-Filiale berichtete von Einnahmen von etwa 870.000 Euro im vergangenen Jahr, was zeigt, dass die Steuer durchaus ihre finanzielle Wirkung entfalten kann. Rund 440 Betriebe in Tübingen sind betroffen, und die Meinungen über die Steuer gehen auseinander: Während der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Entscheidung begrüßt, bleibt die Systemgastronomie skeptisch, da sie sich Wettbewerbsverzerrungen befürchtet.
Die Einführung der Verpackungssteuer in Konstanz ist somit nicht nur ein Schritt zur Reduzierung von Verpackungsabfall, sondern auch ein heiß diskutiertes Thema, das sowohl lokale Unternehmer als auch die Bürger auf die Probe stellt. Wie sich die Situation im Endeffekt entwickeln wird, bleibt abzuwarten.