Schwäbisch Gmünd: Tempo 40 und neue Maßnahmen gegen Verkehrslärm!

Schwäbisch Gmünd: Tempo 40 und neue Maßnahmen gegen Verkehrslärm!
Schwäbisch Gmünd, Deutschland - In Schwäbisch Gmünd steht ein bedeutender Schritt zur Reduzierung des Verkehrslärms bevor: Am 2. Juli 2025 wird der Lärmaktionsplan im Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Über 50 Ideen zur Lärmreduktion wurden bereits gesammelt, wobei der Fokus insbesondere auf den Teilorten Großdeinbach und Lindach liegt. Hier wird ein durchgehendes Tempolimit von 40 km/h von Ortsschild zu Ortsschild gefordert. Doch auch in der Innenstadt werden Geschwindigkeitsbegrenzungen als sinnvoll erachtet – insbesondere an vier zentralen Stellen, darunter die Weißensteiner Straße und die Rechbergstraße in der Südstadt.
Die Diskussion um Tempolimits spiegelt die Dringlichkeit wider, denn in den Ortschaftsräten von Herlikofen und Hussenhofen ist die Meinung eher zurückhaltend. Eine Temporeduktion wird hier nicht als notwendig erachtet, während der Rat in Herlikofen eine Sanierung der Ortsdurchfahrt als vorrangig sieht. Neben der Sanierung der Hauptstraße wünschen sich die Bewohner von Straßdorf und Lindach ebenfalls kleinere Reparaturen, etwa an Schächten. In Degenfeld, Rechberg und Weiler wird hingegen verstärkte Verkehrskontrollen gefordert, um den Lärm zu reduzieren.
Die Herausforderungen der Finanzierung
Trotz der vielversprechenden Ansätze steht die Stadt Gmünd vor großen Herausforderungen. Die finanzielle Lage lässt vermuten, dass teure Sanierungsmaßnahmen nur schwer umgesetzt werden können. Dies unterstreicht die Problematik, mit der viele Kommunen in Baden-Württemberg konfrontiert sind. Laut den Angaben des Verkehrsministeriums sind kommunale Lärmaktionspläne ein wichtiger Bestandteil des Kampfes gegen Straßenlärm. Über 700 Städte und Gemeinden müssen sich aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie mit eigenen Plänen auseinandersetzen.
Im Rahmen dieser Lärmaktionspläne werden Maßnahmen wie Temporeduzierungen und lärmmindernde Straßenbeläge konzipiert. Diese Pläne müssen nicht nur alle fünf Jahre überprüft werden, sie sind auch Teil der breiten Verkehrswende, die viele Kommunen inzwischen vorantreiben. Ein zentraler Punkt bleibt jedoch die Beteiligung der Bürger:innen, die in den Prozess eingebunden werden müssen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Perspektiven
Die Lärmminderungsplanung wird durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und verfolgt das Ziel, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu minimieren. Hierbei kommen sowohl Lärmkarten als auch Lärmaktionspläne zum Einsatz. Lärmkarten helfen, die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln und die Öffentlichkeit zu informieren. Aktionspläne hingegen legen spezifische Maßnahmen fest, um Lärm zu reduzieren und die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Erst kürzlich wurde im Rahmen eines Berichts auf Toolbox Umweltgerechtigkeit erwähnt, dass die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen den zuständigen öffentlichen Stellen obliegt, während die Finanzierung oft ein zentrales Hindernis darstellt.
So bleibt abzuwarten, wie es mit dem Lärmaktionsplan in Schwäbisch Gmünd weitergeht und welche Entscheidungen der Gemeinderat treffen wird. Klar ist: Die Bürger:innen und die Stadtverwaltung müssen gemeinsam an einem Strang ziehen, um den Verkehrslärm in den Griff zu bekommen und die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.
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Ort | Schwäbisch Gmünd, Deutschland |
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