Müllgebühren im Ostalbkreis steigen: Ist jetzt alles teurer?
Ab 2026 steigen die Müllgebühren im Ostalbkreis um durchschnittlich 3,9 %. Zusatzkontrollen zur Biomüllsammlung geplant.

Müllgebühren im Ostalbkreis steigen: Ist jetzt alles teurer?
Die Müllentsorgung im Ostalbkreis wird zum Jahresbeginn 2026 teurer. Der Kreistag hat am Dienstag der neuen Gebührenkalkulation zugestimmt, die einem Anstieg der Jahresgebühren um etwa 3,9 Prozent sowie einer Preiserhöhung pro Leerung um knapp drei Prozent Rechnung trägt. Diese Anpassungen sind das Resultat gestiegener Personalkosten, höherer CO₂-Abgaben und teurerer Verbrennungspreise. Auch die Nachsorgekosten für stillgelegte Deponien führen zu einer Erhöhung der Gebühren. Die neuen Preise für die verschiedenen Mülltonnenarten ab 1. Januar 2026 sind wie folgt:
- 60-Liter-Tonne: 156,76 Euro (bisher 150,80 Euro)
- 80-Liter-Tonne: 167,15 Euro
- 120-Liter-Tonne: 187,73 Euro
- 240-Liter-Tonne: 249,69 Euro
Zusätzlich bleiben die Gebühren für Unterflurcontainer, Abfallsäcke und die Abholung von Sperrmüll sowie Elektroschrott unverändert. Auch das Budget für die Abfallversorgung wird durch einen Fehlbetrag aus den Jahren 2022 und 2023 belastet, der jetzt über die neuen Gebühren ausgeglichen werden soll. Finanzdezernent Karl Kurz erläuterte, dass über 412.000 Euro aus dem Gewinn der GOA in den Abfallhaushalt zurückfließen werden und eine verbesserte Biomüllsammlung ab Oktober 2024 in Planung sei.
Angespanntes Verhältnis zur Mülltrennung
Ein zentrales Element der neuen Maßnahmen sind stichprobenartige Kontrollen der Biotonnen, die im kommenden Jahr durch das Team der GOA durchgeführt werden sollen. Hierbei kommen Kameras an den Sammelfahrzeugen zum Einsatz, die die Verwendung der vorgeschriebenen Beutel überprüfen. „Da liegt was an!“, könnte man sagen, wenn es um die richtige Mülltrennung geht. Bei der ersten Entdeckung von Fremdmaterial in den Tonnen erhalten die Haushalte zunächst eine schriftliche Information. Sollte dies wiederholt vorkommen, wird ein Müllkümmerer kontaktiert. Doch eine „Sperrung der Tonne“ ist nicht geplant, was einiges an Druck von den Bürgern nimmt.
Die Maßnahmen finden nicht bei allen Anklang. Die AfD-Fraktion hat bereits lautstark Kritik geübt und spricht von „Müllschnüfflern im Landratsamt“, was vor allem die Wahrung der Bürgerprivatsphäre infrage stellt. „Wir müssen die Balance zwischen Umweltschutz und persönlichen Freiheiten finden“, erklärt ein Fraktionssprecher.
Angesichts der Erhöhungen: Umlagefähigkeit der Kosten
Die neuen Gebühren rufen auch Reaktionen aus der Mieterschaft hervor, besonders im Hinblick auf die Umlagefähigkeit der Kosten für die Müllbeseitigung. Gemäß einem Urteil des BGH dürfen Kosten für die Sperrmüllentsorgung nur dann auf Mieter umgelegt werden, wenn sie laufend entstehen. Dies müsse auch berücksichtigt werden, wenn unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abgestellt wird. Aufwendungen zur Beseitigung von Müll auf solchen Flächen sind umlagefähig, auch wenn sie durch rechtswidrige Handlungen Dritter verursacht wurden. Ein Beispiel dafür wären wiederholte Kosten, die beim Abtransport von sperrigem Unrat anfallen, während einmalige Entrümpelungen nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürfen, wie Haufe darüber informiert.
Die Verknüpfung von Preissteigerungen und der Notwendigkeit zur Mülltrennung bleibt also ein heiß diskutiertes Thema. Alle Augen sind jetzt auf die neuen Kontrollen und die Entwicklungen in der Müllgebührenstruktur gerichtet, während sich die Kommunen im Ostalbkreis darauf vorbereiten, den Bürgern ein gutes Maß an Transparenz zu bieten.