Betrunkener Autofahrer bei Tag in Heidenheim: Zeugin alarmiert Polizei!

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Am 14.10.2025 stellte die Polizei in Heidenheim einen betrunkenen Autofahrer, der gefährlich fuhr und versuchte zu fliehen.

Am 14.10.2025 stellte die Polizei in Heidenheim einen betrunkenen Autofahrer, der gefährlich fuhr und versuchte zu fliehen.
Am 14.10.2025 stellte die Polizei in Heidenheim einen betrunkenen Autofahrer, der gefährlich fuhr und versuchte zu fliehen.

Betrunkener Autofahrer bei Tag in Heidenheim: Zeugin alarmiert Polizei!

Am Sonntagmittag kam es in Heidenheim an der Brenz zu einem Vorfall, der einmal mehr die Gefahren von Alkohol am Steuer verdeutlicht. Eine aufmerksame Zeugin beobachtete gegen 12:30 Uhr einen Opel, der auf der B19 in Richtung Giengen deutlich Schlangenlinien fuhr und dabei auch noch eine rote Ampel missachtete. Diese unangemessene Fahrweise ließ die 34-Jährige sofort die Polizei alarmieren, wie blicklokal.de berichtet.

Die Polizisten konnten den Opel kurze Zeit später auf der B19 entdecken. Doch der Fahrer zeigte ein auffallendes Ignorieren gegenüber den Anweisungen der Beamten: Haltezeichen, Lichthupe, Blaulicht und Martinshorn schienen ihn nicht zu beeindrucken. Erst in Herbrechtingen hielt der Autofahrer an, bevor er versuchte, zu Fuß zu fliehen. Doch die Polizei ließ ihn nicht entkommen: Ein schnelles Handeln führte zu seiner Festnahme.

Alkoholgeruch und rechtliche Konsequenzen

Bei seiner Festnahme fiel sofort der starke Alkoholgeruch des 34-jährigen Fahrers auf. Ein Atemalkoholtest war jedoch nicht möglich. Stattdessen wurde eine Blutprobe angeordnet. Der Fahrer stammt aus Serbien und muss zusätzlich eine Sicherheitsleistung wegen der Trunkenheitsfahrt hinterlegen. Sein Führerschein wurde vorläufig einbehalten, was ihm vorübergehend den Zugang zum Straßenverkehr verwehrt.

Alkohol am Steuer ist in Deutschland eine häufige Verkehrsstraftat – viele wissen es, trotzdem treten die Konsequenzen oft zu spät in den Fokus. Laut jhb.legal liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bereits bei 1,1 Promille, während eine relative Fahruntüchtigkeit zwischen 0,3 und 1,09 Promille angenommen werden kann, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen. Die rechtlichen Folgen sind gravierend und können Geldstrafen, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) umfassen.

Wichtige Hinweise für die Zukunft

Die Polizei warnt eindringlich vor den Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Diese Verhaltensweise gefährdet nicht nur das eigene Leben, sondern auch das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Die ergriffenen Maßnahmen sind ein klarer Aufruf an alle: Wer sieht, dass jemand unsicher oder rücksichtslos fährt, sollte nicht zögern, die Polizei zu informieren. Die eingegangene Meldung der Zeugin hat in diesem Fall möglicherweise Schlimmeres verhindert.

Weitere Zeugen, die möglicherweise Hinweise zu dem Vorfall haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Kontaktinfos sind das Polizeipräsidium Ulm unter der Telefonnummer 0731/188-1111 oder per E-Mail an ulm.pp@polizei.bwl.de.