Baden-Württemberg stärkt Teilhabe und Pflegequalität mit neuem Gesetz!
Der Ministerrat von Baden-Württemberg beschließt am 14. Oktober 2025 wichtige Reformen zur Teilhabe- und Pflegequalität sowie Gleichstellung.

Baden-Württemberg stärkt Teilhabe und Pflegequalität mit neuem Gesetz!
Am 14. Oktober 2025 hat der Ministerrat von Baden-Württemberg einen bedeutenden Schritt in der Sozial- und Pflegepolitik unternommen. Der beschlossene Gesetzesentwurf für die Teilhabe- und Pflegequalität zielt darauf ab, das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz umfangreich zu reformieren. Dies soll die Regelungsbereiche in der Langzeitpflege sowie der Eingliederungshilfe vereinfachen. Im Fokus stehen die Erweiterung der Handlungsspielräume für Einrichtungen und der Aufbau von Vertrauen zwischen Heimträgern, Aufsichtsbehörden und Bewohnern. Besonders erfreulich: Gut geführte Einrichtungen werden künftig seltener überprüft — der Fokus liegt statt dessen auf jenen mit Qualitätsmängeln, wie stm.baden-wuerttemberg.de berichtet.
Was bedeutet das für die Menschen vor Ort? Die Reform ist das Ergebnis der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg, und könnte viele positive Veränderungen mit sich bringen. Ziel ist es, sowohl die Qualität in den Heimen zu sichern als auch die Kontrolle über diese Einrichtungen effektiver zu gestalten. Dies könnte vor allem den Bewohnern zugutekommen, indem mehr Ressourcen auf die Qualitätssicherung gelegt werden.
Gesetzesänderungen in der Schule
Doch nicht nur im Bereich der Teilhabe und Pflege gibt es Fortschritte: Der Ministerrat hat außerdem den Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes verabschiedet, welcher bereits im Juni 2025 zur öffentlichen Anhörung freigegeben wurde. 111 zusätzliche Anhörungspartner und Bürger konnten ihre Meinungen online kundtun. Die Ergebnisse zeigen, dass viele Befürworter die Einführung einer Schüler-ID und Regelungen zur Nutzung von Smartphones an Schulen positiv sehen. Der angepasst Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Beratung übergeben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die „Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg“, die ebenfalls vom Ministerrat beschlossen wurde. Diese Strategie bündelt verschiedene Maßnahmen zur Geschlechtergleichstellung und basiert auf einer umfassenden wissenschaftlichen Analyse und einem breiten Beteiligungsprozess. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und eine gerechte Digitalisierung zu fördern.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat zudem über seine dreitägige Delegationsreise nach Frankreich in die Region Grand Est und in die Schweiz berichtet. Begleitet von der Wissenschaftsministerin, dem Europastaatssekretär sowie dem Wirtschaftsstaatssekretär, stand die Reise ganz im Zeichen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Innovationsbereichen wie Künstliche Intelligenz und Luft- und Raumfahrt. Die Delegation traf sich mit hochrangigen Vertretern, darunter dem Präsidenten der Region Grand Est und dem Regierungspräsidenten des Kantons Zürich, um bilaterale Beziehungen zu stärken.
Bundesteilhabegesetz: Ein Schritt in die richtige Richtung
Blickt man über die Landesgrenzen hinaus, so zeigt das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das bis 2023 in vier Reformstufen umgesetzt wird, wohin die Reise in der Teilhabepolitik geht. Ziel des BTHG ist es, die Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Eine klare Verbesserung ist die Neuregelung, dass Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe erhalten, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können. Dies bedeutet eine wesentliche Entlastung für die Betroffenen und ihre Familien, wie auf bmas.de beschrieben.
Darüber hinaus werden die Leistungsansprüche übersichtlicher gestaltet. Ein einziger Reha-Antrag reicht nun aus, um verschiedene Leistungen zu beantragen. Dies soll nicht nur den Aufwand für Antragsteller reduzieren, sondern auch für mehr Transparenz sorgen. Auch Assistenzleistungen für die Alltagsbewältigung sind nun konkret im Gesetz verankert, was die Lebensqualität erheblich verbessern könnte.
Insgesamt zeigt sich, dass die Initiativen in Baden-Württemberg sowohl im Bereich der Pflege als auch der Bildung und der Teilhabe vielfältige positive Entwicklungen zur Stärkung der Rechte und Lebensbedingungen aller Bürger:innen anstoßen. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Schwung auch über die Landesgrenzen hinaus spürbar wird.