Würth verliert dritte Prozessniederlage: Kündigungen rechtswidrig!

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Würth verliert vor dem Arbeitsgericht Heilbronn: Fristlose Kündigungen eines Logistik-Mitarbeiters werden für unwirksam erklärt.

Würth verliert vor dem Arbeitsgericht Heilbronn: Fristlose Kündigungen eines Logistik-Mitarbeiters werden für unwirksam erklärt.
Würth verliert vor dem Arbeitsgericht Heilbronn: Fristlose Kündigungen eines Logistik-Mitarbeiters werden für unwirksam erklärt.

Würth verliert dritte Prozessniederlage: Kündigungen rechtswidrig!

Was treiben die Würth-Mitarbeitenden gerade im Arbeitsgericht Heilbronn? Genau, sie geben ihrem Unmut über die Führung zu erkennen. Kürzlich verlor das Unternehmen seinen dritten Prozess, bei dem eine fristlose Kündigung gegen einen Logistik-Mitarbeiter als rechtswidrig erklärt wurde. SWR berichtet, dass die Kündigung in direktem Zusammenhang mit einer internen Unterschriftenaktion steht, die auf fehlende Wertschätzung und Respekt durch die Führungskräfte hinweisen sollte.

Eine der gekündigten Personen war sogar Mitglied des Betriebsrats, was der Konfliktsituation zusätzliche Brisanz verleiht. Die Unterschriftenliste, mit 287 Unterschriften ausgestattet, wurde während einer Betriebsversammlung dem Firmenchef Reinhold Würth übergeben. Wie uns die Berichterstattung von LabourNet verrät, sieht die IG Metall diesen Schritt als wichtigen Element für den bevorstehenden Wandel in der Arbeitnehmervertretung bei Würth.

Der Kampf um Mitbestimmung

Die IG Metall drängt nun auf die Gründung eines echten Betriebsrats, einer Vertretung mit fest verankerten Rechten. Bislang gab es nur einen Vertrauensrat, der jedoch keine wirklichen Mitbestimmungsrechte hat. Robert Friedmann, Chef der Würth-Gruppe, stellte fest, dass es in den meisten Betrieben der Gruppe bereits Mitarbeitervertretungen gibt, jedoch nicht überall Betriebsräte. Diese sind in der Regel wichtige Partner, wenn es um soziale, personelle und wirtschaftliche Belange im Unternehmen geht. Ein Betriebsrat hätte hier offiziell ein Anhörungsrecht und könnte somit Kündigungsentscheidungen beeinflussen.

Die Regelung legt fest, dass Kündigungen ohne die Anhörung des Betriebsrats unwirksam sind. Dies ist ein entscheidender Punkt, der die bisherigen Kündigungen in das rechte Licht rückt. Dingeldein beschreibt, dass Betriebsräte in der Privatwirtschaft den Mitarbeitenden eine Stimme geben, die über bloße Vertrauensleute hinausgeht. Ob die Würth-Gruppe auf die Forderungen der Belegschaft eingehen wird, bleibt abzuwarten.

Obwohl Würth gegen die zwei ersten Urteile Berufung eingelegt hat, gibt es noch keine Informationen darüber, ob auch gegen das dritte Urteil ebenfalls Rechtsmittel eingelegt wird. In der Zwischenzeit wurden die anderen gekündigten Mitarbeitenden an andere Stellen innerhalb des Unternehmens versetzt.

Ein Trend zur Mitbestimmung

Der Wind der Veränderung weht durch die Würth-Gruppe, und die erste Betriebsratswahl steht vor der Tür. Uwe Bauer von der IG Metall in Schwäbisch Hall sieht darin eine Chance für die Belegschaft, sich besser zu positionieren. Die Wahlbeteiligung bei der ersten Betriebsratswahl 2019 lag bei 65,4%, was auf ein wachsendes Interesse an Mitbestimmung hindeutet. Wie es aussieht, könnte die IG Metall mit der Stimmenzahl von damals (16%) bei der nächsten Wahl besser abschneiden.

Ein nicht unwesentliches Detail: Der Aufruf zur Gründung eines Betriebsrats kam von verschiedenen Gruppen innerhalb der Belegschaft, teilweise auch von einem fristlos gekündigten AfD-Aktivisten. Die IG Metall hat sich jedoch klar von rechten Strömungen distanziert und bekräftigt die Notwendigkeit eines Betriebsrats, um die Interessen der Mitarbeitenden zu vertreten. Die kommenden Monate könnten entscheidend für die Zukunft der Würth-Mitarbeitenden sein.