Neuer Wohnberechtigungsschein ab 1. Juli: Pauschale für Kirchheimer!

Neuer Wohnberechtigungsschein ab 1. Juli: Pauschale für Kirchheimer!
Kirchheim unter Teck, Deutschland - In Kirchheim unter Teck stehen ab dem 1. Juli 2025 einige Veränderungen ins Haus, die die Antragsteller für Wohnberechtigungsscheine (WBS) betreffen. Alle, die auf staatlich geförderten Wohnraum angewiesen sind, sollten sich die bevorstehenden Änderungen gut einprägen. Bisher war es für die Bürger kostenfrei, einen WBS zu beantragen, doch die stark gestiegenen Antragszahlen und der damit verbundene Erhöhungsaufwand haben die Stadtverwaltung dazu veranlasst, eine Verwaltungsgebühr von 17,00 Euro einzuführen. Für Menschen mit geringem Einkommen, die zudem einen Stadtpass besitzen, gibt es eine Ermäßigung auf 10,00 Euro, berichtet die Stadt Kirchheim Teck.
Was steckt hinter dieser Maßnahme? Die Anzahl der Anträge auf WBS hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen, insbesondere weil viele Bürger auf erschwingliche Wohnmöglichkeiten angewiesen sind. Die Verwaltung ist bemüht, diese Anträge sorgfältig und zügig zu bearbeiten. Die Prüfung umfasst dabei diverse Faktoren, wie Einkommensnachweise, die Wohnverhältnisse und die Zusammensetzung des Haushalts.
Kriterien für den Wohnberechtigungsschein
Bevor Sie einen WBS beantragen, ist es wichtig zu wissen, dass dieser von den gemeinsam gerechneten Brutto-Jahreseinkommen aller Personen im Haushalt abhängt. In Baden-Württemberg liegen die Einkommensgrenzen für einen WBS bei 52.700 Euro für einen Haushalt mit einer Person; bei zwei Personen bleibt der Betrag ebenfalls gleich, und jede weitere Person erhöht die Grenze um 9.000 Euro. Weitere Details zu den Einkommensgrenzen und den erforderlichen Verwaltungsunterlagen finden Sie auf der Sozialplattform sowie dem WBS-Rechner.
Wissenswert ist auch, dass der WBS in zwei Einkommensgruppen unterteilt wird: Gruppe A und Gruppe B. Der WBS für Einkommensgruppe A richtet sich nach festgelegten Einkommensgrenzen, während Gruppe B für Haushalte gilt, die ein Einkommen über diesen Grenzen, jedoch innerhalb einer festen Obergrenze haben. Dabei liegt die Kaltmiete der WBS in Gruppe B unter den Preisen des freien Marktes, jedoch über den WBS von Gruppe A.
Verwaltungspauschale zur Sicherstellung der Leistungen
Die Entscheidung, eine Verwaltungsgebühr einzuführen, wurde nicht leichtfertig getroffen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage war es der Verwaltung nicht mehr möglich, die Bearbeitung der WBS-Anträge vollständig kostenfrei anzubieten. Im Umkreis von Kirchheim gibt es bereits vergleichbare Pauschalen in umliegenden Kommunen, die ebenfalls dazu dienen, den Service aufrechtzuerhalten und die Bearbeitung der Anträge langfristig zu sichern, ohne Menschen mit geringem Einkommen über Gebühr zu belasten.
Mit dieser neuen Regelung reagiert die Verwaltung auf die gestiegenen Anforderungen und stellt sicher, dass auch weiterhin eine zügige und effiziente Bearbeitung der Anträge gewährleistet ist. Wir raten allen, die einen WBS benötigen, sich rechtzeitig um die erforderlichen Nachweise und die Antragsunterlagen zu kümmern, um keine Fristen zu versäumen.
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Ort | Kirchheim unter Teck, Deutschland |
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