Mutter-Tochter-Duo verurteilt: 140.000 Euro für illegale Hundezucht!

Zwei Frauen aus Badenweiler müssen hohe Geldstrafen für illegale Hundezucht und tierschutzwidrige Haltung zahlen.
Zwei Frauen aus Badenweiler müssen hohe Geldstrafen für illegale Hundezucht und tierschutzwidrige Haltung zahlen. (Symbolbild/MBW)

Mutter-Tochter-Duo verurteilt: 140.000 Euro für illegale Hundezucht!

Badenweiler, Deutschland - Heute beschäftigen wir uns mit einem arbeitsintensiven Fall aus dem Markgräflerland, der für Aufsehen sorgt und die Tierschutz-Gemüter erhitzt. Zwei Frauen, eine 63-jährige Mutter und ihre 23-jährige Tochter, wurden vom Amtsgericht Müllheim zu erheblichen Geldstrafen verurteilt. Der Grund? Illegaler Handel und eine tierschutzrechtswidrige Haltung von Hundewelpen, insbesondere 66 Zwergspitzen, die unter erschreckenden Bedingungen gehalten wurden.

Zucht unter erschreckenden Bedingungen

Der Nachweis über die illegalen Zuchttätigkeiten erstreckt sich über einen Zeitraum von sieben Jahren, zwischen 2016 und 2023. Während dieser Zeit betätigten sich die Frauen ohne jegliche Zucht-Erlaubnis oder Gewerbeanmeldung. Die Auflagen der geltenden Vorschriften sind klar: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes) – Regeln, die hier offensichtlich mit Füßen getreten wurden. Laut Tagesschau war die Zucht nicht nur illegal, sondern brachte den Frauen über 124.000 Euro ein; das Wohl der Tiere schien dabei keine Rolle zu spielen.

Die Sentenz klingt hart: Beide Frauen müssen in 44 Fällen eine Geldstrafe von je 1.800 Euro zahlen, die Tochter kommt außerdem mit über 138.000 Euro zusätzlich davon. „Im ganzen Haus roch es nach Kot“, berichtete Sabine Schlöffel, die Direktorin des Amtsgerichts Müllheim, und nicht nur das: Zum Teil wurden die Hunde in engen, dreckigen Transportboxen gehalten, viele waren kränklich und verhaltensgestört.

Schockierende Verkaufspraktiken

Wie kam es überhaupt zu dieser dreisten Zucht? Hinweise aus der Bevölkerung führten die Polizei direkt in das Haus in Badenweiler, wo die illegalen Aktivitäten ans Licht kamen. Die Tierschutzorganisation Peta hat sich ebenfalls über die Vorgänge empört geäußert und festgestellt, dass die Zwergspitze über soziale Netzwerke in die Schweiz, nach Frankreich und in andere EU-Staaten verkauft wurden – eine Praxis, die gegen die höchsten Standards des Tierschutzrechts verstößt.

Rechtliche Schritte in Aussicht

Trotz der klaren Beweise plädierte die Verteidigung der beiden Frauen auf Freispruch, was zeigt, wie hartnäckig die rechtlichen Auseinandersetzungen um diesen Fall zu sein scheinen. Der Anwalt der Mutter kündigte an, ein Rechtsmittel einzulegen, dessen Frist von einer Woche klar umrissen ist. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. In Anbetracht der kritischen Haltung von Organisationen und Behörden hinsichtlich der Anzahl der betroffenen Tiere, wird es spannend zu beobachten sein, wie sich die rechtlichen Gegebenheiten entwickeln.

Fazit

Der Fall bringt alte und neue Spannungen im Tierschutz wieder auf den Tisch. Durch die klare Ausformulierung im Tierschutzgesetz und einem gesellschaftlichen Konsens, dass Tierschutz oberste Priorität hat, besteht die Hoffnung, dass solche grausame Tierhaltung in Zukunft konsequenter verfolgt wird. Schließlich haben wir alle die Verantwortung, den schwächeren Wesen in unserer Gesellschaft, wie den Tieren, ein sicheres und dauerhaft gutes Leben zu garantieren.

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OrtBadenweiler, Deutschland
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