Skandal im Zug: Mann entblößt sich vor Frauen – Polizei greift ein!

Ein 35-Jähriger entblößte sich in einem Zug von Laupheim nach Ulm. Die Bundespolizei ermittelt wegen öffentlichem Ärgernis.
Ein 35-Jähriger entblößte sich in einem Zug von Laupheim nach Ulm. Die Bundespolizei ermittelt wegen öffentlichem Ärgernis. (Symbolbild/MBW)

Skandal im Zug: Mann entblößt sich vor Frauen – Polizei greift ein!

Laupheim, Deutschland - Am Mittwochmittag sorgte ein Vorfall in einem Zug von Laupheim nach Ulm für Aufregung. Ein 35-Jähriger ließ im Regionalexpress die Hosen herunter und entblößte sich vor drei jungen Frauen im Alter von 16 bis 18 Jahren. Die Verwirrten und geschockten Zeuginnen trauten ihren Augen nicht und verständigten sofort die Bundespolizei, welche rasch reagierte. Gegen 15 Uhr wurde der Mann am Hauptbahnhof Ulm von den Einsatzkräften in Empfang genommen und kontrolliert. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachts der Erregung öffentlichen Ärgernisses ermittelt, so Augsburger Allgemeine berichtet.

Doch was genau bedeutet „Erregung öffentlichen Ärgernisses“? Nach § 183a StGB in Deutschland handelt es sich hierbei um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Der Tatbestand umfasst öffentliche sexuelle Handlungen, die absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregen. Möchte man den Fall des 35-Jährigen einordnen, könnte auch § 183 StGB relevant werden, da es sich um exhibitionistische Handlungen handeln könnte. Wenn diese Tat nicht unter das Gesetz fällt, kann sie allerdings als Belästigung der Allgemeinheit gewertet werden, wie Wikipedia erklärt.

Die rechtlichen Konsequenzen

Im Jahr 2018 gab es in Deutschland insgesamt 240 Verurteilungen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, wobei 226 davon Männer betrafen und nur 14 Frauen. Der Gesetzgeber scheint also ein Auge darauf zu haben, wie sich die Menschen im öffentlichen Raum benehmen.

Auch in Nachbarländern gibt es vergleichbare Regelungen. In Österreich können öffentliche sexuelle Handlungen nach § 218 StGB mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden. In der Schweiz gilt das Gleiche unter dem Aspekt des öffentlichen sexuellen Verhaltens, das als tätliche sexuelle Belästigung gewertet werden kann. Generell gibt es in der internationalen Rechtslage große Unterschiede, wie vor allem die Regelungen in den USA zeigen, wo das Phänomen „public indecency“ andere Dimensionen annimmt.

Ein erschreckendes Verhalten

In Zeiten, in denen Sensibilität für öffentliche Sicherheit und persönliche Grenzen immer mehr in den Vordergrund gerückt wird, ist solches Verhalten auf einem Zug eine ernste Angelegenheit. Die Bundespolizei und die Justiz werden diesen Vorfall sicherlich genauestens unter die Lupe nehmen. Die Berichterstattung legt den Fokus auf die Amplitude des Verhaltens des Mannes, das nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Fragen aufwirft.

Ob der Vorfall in Laupheim eine Ausnahme darstellt oder vielmehr ein Zeichen für eine allgemeine Entgrenzung in der Gesellschaft ist, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch klar: der Schutz der Öffentlichkeit und das Aufrechterhalten von Ordnung ist von großer Bedeutung, und entsprechende Maßnahmen sind notwendig.

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OrtLaupheim, Deutschland
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