Vaihingen kämpft um Ruhe: Warum der neue Lärmaktionsplan ausbleibt!

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Am 1.07.2025 fragt ein Bürger nach Verzögerungen beim Lärmaktionsplan der Stadt Vaihingen an der Enz und möglichen Maßnahmen.

Am 1.07.2025 fragt ein Bürger nach Verzögerungen beim Lärmaktionsplan der Stadt Vaihingen an der Enz und möglichen Maßnahmen.
Am 1.07.2025 fragt ein Bürger nach Verzögerungen beim Lärmaktionsplan der Stadt Vaihingen an der Enz und möglichen Maßnahmen.

Vaihingen kämpft um Ruhe: Warum der neue Lärmaktionsplan ausbleibt!

In Vaihingen an der Enz tut sich etwas im Bereich Lärmschutz. Die Stadt hat im Jahr 2018 ihren letzten Lärmaktionsplan erstellt, doch eine dringende Erneuerung steht an. Ursprünglich hätte diese bereits 2023 erfolgen sollen, doch laut einem Bericht der Tageszeitung vkz wird sich der Prozess auf das Jahr 2026 verschieben. Der Grund für diese Verzögerung ist noch unklar und beschäftigt derzeit die Antragsteller.

Ein Antrag auf Aktenauskunft wurde gestellt, um nähere Informationen über die Gründe für die Verzögerung und die geplanten Maßnahmen zu erhalten. Dabei beruft sich der Antragsteller auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Er erwartet eine gebührenfreie Auskunft und fordert die Behörde auf, innerhalb eines Monats zu antworten, um die Situation nicht weiter zu verzögern. Interessanterweise weist der Antragsteller darauf hin, dass seine Daten nicht an Dritte weitergegeben werden sollen.

Warum Lärmaktionspläne so wichtig sind

Lärmaktionspläne sind ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen Straßenlärm in Baden-Württemberg. Über 700 Städte und Gemeinden sind durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Erstellung eigener Pläne verpflichtet. Diese Pläne sind nicht nur wichtig, um den Lärm zu reduzieren, sondern sie spielen auch eine zentrale Rolle in der Verkehrswende. Die Maßnahmen, die dabei festgelegt werden, umfassen oft Temporeduzierungen auf Tempo 30 sowie den Einbau lärmmindernder Straßenbeläge. Die Lärmkarten, die alle fünf Jahre erstellt werden, dienen als Basis für diese Pläne und werden in Ballungsräumen, entlang Hauptverkehrsstraßen und an Großflughäfen berechnet. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist dabei für die zentrale Sammlung der Lärmkarten zuständig, während die Stadtverwaltungen sich um die Erfassung in Ballungsräumen kümmern, wie beispielsweise in Stuttgart und Freiburg, so beschreibt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.

Bürgerinnen und Bürger müssen aktiv in die Erstellung und Überarbeitung der Lärmaktionspläne einbezogen werden, um gezielte Maßnahmen zur Lärmreduktion zu entwickeln. Dies geschieht in der Regel in einem Dialog zwischen den Kommunen und den Anwohnern. Außerdem besteht die Möglichkeit, auch ohne einen fertigen Lärmaktionsplan Tempolimits einzuführen.

Was kommt als Nächstes?

Die Stadt Vaihingen an der Enz sieht sich nun in der Verantwortung, aktiv mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren und Transparenz über die weiteren Schritte bei der Erneuerung des Lärmaktionsplans zu schaffen. Der Antrag des besorgten Bürgers könnte dabei helfen, den Druck auf die Stadtverwaltung zu erhöhen, um die ausstehenden Informationen bald bereitzustellen und den Lärmaktionsplan in die Tat umzusetzen.

All diese Aspekte zeigen, wie wichtig Lärmschutz in unserem täglichen Leben ist und dass wir alle Verantwortung tragen, um unsere Wohnqualität zu verbessern. Der nächste Schritt liegt nun bei den Verantwortlichen in der Stadtverwaltung, die hoffentlich bald eine Antwort geben können.