Weimarer Richter verliert Rechtsstreit: Karlsruhe lehnt Beschwerde ab!

Ein Weimarer Familienrichter scheiterte in Karlsruhe mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
Ein Weimarer Familienrichter scheiterte in Karlsruhe mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung. (Symbolbild/MBW)

Weimarer Richter verliert Rechtsstreit: Karlsruhe lehnt Beschwerde ab!

Karlsruhe, Deutschland - Ein Weimarer Familienrichter hat in Karlsruhe einen erneuten Rückschlag hinnehmen müssen. Der Richter, der wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde, scheiterte mit seiner Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Wie Deutschlandfunk berichtet, nahm das Gericht seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Damit bleibt die letzte Entscheidung der höheren Instanzen bestehen und der Richter steht weiterhin unter dem Schatten seiner früheren Urteile.

Im Fokus steht eine einstweilige Anordnung, die der Richter im April 2021 erließ. Diese untersagte zwei Schulen, bestimmte Corona-Infektionsschutzmaßnahmen, darunter die Maskenpflicht, durchzusetzen. Eine Entscheidung, die schließlich vom Oberlandesgericht Jena nach wenigen Wochen aufgehoben wurde. Der Richter, dessen Zuständigkeit für diese Entscheidung stark umstritten war, musste sich daraufhin vor dem Landgericht Erfurt verantworten und erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dieses Urteil wurde im November 2023 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, der auch alle Revisionen des Richters zurückwies, wie die Tagesschau festhält.

Voreingenommenheit und rechtliche Konsequenzen

Ein zentrales Argument in den Verfahren war die Feststellung der Voreingenommenheit des Richters. Es wurde ermittelt, dass er das Verfahren gezielt initiiert und heimlich Sachverständige ausgewählt hatte, die seine Rechtsauffassung unterstützten. Dies führte zu der Einschätzung, dass der Richter nicht nur unzulässig handelte, sondern auch das Vertrauen in die richterliche Unabhängigkeit untergrub. Laut Süddeutsche Zeitung muss ein Richter, der wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, aus dem Amt entlassen werden. Diese Maßnahme ist im Deutschen Richtergesetz verankert.

In seiner Verteidigung argumentierte der Richter, der BGH habe ohne ausreichende Begründung von etablierten Maßstäben zur Rechtsbeugung abgewichen. Dieses Argument wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen, das betonte, dass Eingriffe in die richterliche Ämter nur in Ausnahmefällen erfolgen können.

Die Auswirkungen auf die berufliche Zukunft

Nach dieser Entscheidung steht nicht nur die Rechtmäßigkeit seiner früheren Urteile in Frage, sondern auch die berufliche Zukunft des Richters. Durch die Verurteilung wird er voraussichtlich aus seinem Amt entlassen werden müssen, was eine gravierende Konsequenz für seine Karriere darstellt. Der schwelende Streit um das Corona-Recht und die Diversität der Richterurteile in Deutschland bewegen sich weiterhin in einem sensiblen Bereich, der das Vertrauen in die Justiz auf die Probe stellt.

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OrtKarlsruhe, Deutschland
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