Bundesländer klagen: Mindestfallzahlen gefährden Frühchen-Versorgung!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Drei Bundesländer klagen gegen Krankenhausvorgaben des G-BA beim Bundesverfassungsgericht, um regionale Versorgungsrechte zu schützen.

Drei Bundesländer klagen gegen Krankenhausvorgaben des G-BA beim Bundesverfassungsgericht, um regionale Versorgungsrechte zu schützen.
Drei Bundesländer klagen gegen Krankenhausvorgaben des G-BA beim Bundesverfassungsgericht, um regionale Versorgungsrechte zu schützen.

Bundesländer klagen: Mindestfallzahlen gefährden Frühchen-Versorgung!

In der gesundheitspolitischen Debatte in Deutschland stehen die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Kreuzfeuer: Sie haben das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu überprüfen. Diese Regelungen, die seit 2024 in Kraft sind, verlangen von Krankenhäusern, Mindestfallzahlen von Patienten nachzuweisen, um bestimmte Behandlungen anbieten zu können. Besonders betroffen von dieser Regelung sind die stationären Versorgungen von Frühgeborenen, was der Anlass für die Klage ist. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha bezeichnet diese rechtlichen Schritte als notwendigen Schutz für die Hoheit der Länder in der Krankenhausplanung.

Die Klage, wie die Tagesschau berichtet, geht konkret darum, dass Kliniken für die Versorgung von sehr kleinen Frühgeborenen, die weniger als 1.250 Gramm wiegen, nur dann eine Vergütung von den Krankenkassen erhalten, wenn sie auch eine bestimmte Mindestanzahl an behandelten Patienten im Jahr vorweisen können. Diese Regelung könnte gravierende Auswirkungen auf die Versorgung dieser besonders verletzlichen Gruppe haben, denn die Länder befürchten, dass es in der Folge zu Versorgungsengpässen kommen könnte.

Flexibilität für regionale Versorgungen gefordert

Die Gesundheitsministerin von Schleswig-Holstein, Kerstin von der Decken, hebt die Notwendigkeit von Flexibilität hervor, um die regionale Versorgung abzusichern. Eine starre Handhabung der Vorgaben könnte in ländlichen Regionen die stationäre Versorgung gefährden, wo möglicherweise nicht genügend Fälle für eine ausreichende Fallzahl vorhanden sind. Das Anliegen drängt sich förmlich auf: Wie soll man eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherstellen, wenn es an ausreichenden Patienten für spezifische Behandlungen mangelt?

Ein weiteres Kernanliegen der Klage betrifft die personellen Vorgaben für psychiatrische Einrichtungen sowie die Regelungen zur allogenen Stammzellentransplantation. Auch hier sieht man die Verantwortung und Rechte der Länder gefährdet. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne fordert daher eine umfassende Prüfung der Vereinbarkeit dieser Vorgaben mit der Erfüllung der Landesverantwortung für die Krankenhausversorgung.

Sinn und Unsinn der Mindestmengen

Die Mindestmengenregelungen, so das Argument der Befürworter, sollen vor allem dafür sorgen, dass medizinische Leistungen von erfahrenen Teams durchgeführt werden. Doch diese Sichtweise wird von den drei Ländern als zu einseitig betrachtet. Die gesetzliche Regelung hat zwar das Ziel, die Risiken bei planbaren Operationen zu senken, doch die Länder kritisieren, dass diese Vorgaben zu starr und nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Patienten und die örtlichen Gegebenheiten angepasst sind.

Die Auseinandersetzung ist somit nicht nur eine juristische, sondern auch eine Frage der Versorgungssicherheit für viele Patientinnen und Patienten. Die Relevanz dieser Thematik für die Bevölkerung in den betroffenen Bundesländern kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, denn unter dem Strich geht es um die Gesundheit und das Wohl von vielen Menschen. Die nächsten Schritte der rechtlichen Auseinandersetzung werden mit Spannung erwartet.