Baden-Württembergs neues Klimagesetz: So geht’s in eine grüne Zukunft!
Baden-Württemberg hat am 1. Februar 2023 ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet, um Anpassungen an den Klimawandel zu fördern.

Baden-Württembergs neues Klimagesetz: So geht’s in eine grüne Zukunft!
In Baden-Württemberg hat sich in der Klimapolitik einiges getan. Am 1. Februar 2023 wurde im Landtag das überarbeitete Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz setzt auf eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes von 2013, welches bereits in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde. Die neue Fassung befasst sich nicht nur mit dem Klimaschutz, sondern unterstreicht auch die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Anpassung an die sich stetig verändernden klimatischen Bedingungen, wie um.baden-wuerttemberg.de berichtet.
Ein zentraler Baustein des Gesetzes sind die Klimaschutzziele für 2030 und 2040. Dabei werden diese Ziele für unterschiedliche Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr konkretisiert. Zudem wird ein „Klima-Maßnahmen-Register“ eingerichtet, um die Fortschritte der Landesregierung im Klimaschutz nachzuvollziehen. Die regelmäßige Überwachung der Erreichung dieser Ziele soll sicherstellen, dass gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, falls die Pläne nicht fruchten.
Ein rechtlicher Rahmen für Anpassung und Vorsorge
Ein neuerliches Update erhielt das Gesetz am 29. Juli 2025, um es an die bundesrechtlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes und des Klimaanpassungsgesetzes anzupassen. Dies ist eine wichtige Entwicklung, denn das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Bundesregierung, eine umfassende Klimaanpassungsstrategie zu entwickeln, die messbare Ziele beinhaltet. Dies wird auch von bundesumweltministerium.de festgestellt.
Die Umsetzung dieser Strategien liegt vor allem in den Händen der Länder und Kommunen, die eigene Klimaanpassungskonzepte erstellen müssen. Diese Konzepte sollen die Folgen der Klimaerwärmung berücksichtigen, um eine flächendeckende Vorsorge zu gewährleisten. Eine bundesweite Strategie wird von den verschiedenen Bundesressorts entwickelt und soll bis Ende 2023 beschlossen werden.
Ressourcen und Investitionen
In den vergangenen Jahren haben die Kommunen bereits jährlich etwa 4 Milliarden Euro in Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen investiert, während der tatsächliche Bedarf auf mindestens 8 Milliarden Euro geschätzt wird. Dabei wird auch an die kleineren Gemeinden gedacht: Diese sollen von der Pflicht zur Erstellung eigener Konzepte entbunden werden, wenn auf Kreisebene bereits ein übergeordnetes Konzept existiert.
Darüber hinaus müssen die Länder regelmäßig berichten, welche Klimaanpassungskonzepte in ihren Gemeinden vorliegen. Ab dem 30. September 2024 stehen diese Berichte alle zwei Jahre an. Die Verantwortung liegt hier bei den Ländern, da die Kommunen oft nicht die notwendigen Kapazitäten haben, um diesen Anforderungen nachzukommen, wie dstgb.de aufzeigt.
Um die Gemeinden bei diesen Herausforderungen zu unterstützen, hat das Bundesumweltministerium das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) beauftragt. So wird sichergestellt, dass auch die kleineren Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der Klimaanpassungsmaßnahmen nicht allein gelassen werden und ein gutes Händchen bei deren Umsetzung haben können.