Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein: Ein Verstoß bei fünf Betrieben!

Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein zielen auf Jugendschutz. Ergebnisse: 5 Betriebe geprüft, 1 Verstoß festgestellt.
Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein zielen auf Jugendschutz. Ergebnisse: 5 Betriebe geprüft, 1 Verstoß festgestellt. (Symbolbild/MBW)

Alkoholtestkäufe in Weil am Rhein: Ein Verstoß bei fünf Betrieben!

Weil am Rhein, Deutschland - In Weil am Rhein fanden kürzlich wieder Alkoholtestkäufe statt, und das bereits zum 22. Mal. Die behördlichen Testkäufe hatten das Ziel, die Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenzen für den Verkauf von Alkohol zu überprüfen. Laut RegioTrends wurde dabei in einer von fünf überprüften Betrieben ein Verstoß gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt. Verantwortlich für die kommunale Kriminalprävention in der Stadt, Olga Anselm, erklärte, dass das Ziel der Testkäufe darin besteht, Verstöße frühzeitig aufzudecken und das Verkaufspersonal für Alterskontrollen zu sensibilisieren.

Bei den Testkäufen waren nicht nur Mitarbeitende des Polizeireviers, sondern auch städtische Angestellte und eine minderjährige Testperson aktiv beteiligt. Letztere versuchte, hochprozentigen Alkohol zu erwerben und musste dabei ihr tatsächliches Alter angeben. Die Ergebnisse zeigen, dass in vier Betrieben der Verkauf nach Überprüfung des Alters verweigert wurde, was für die Einhaltung der Regeln spricht. Dennoch bleibt es alarmierend, dass in einem Fall tatsächlich ein Minderjähriger an alkoholische Getränke gelangte.

Die Lage im Vergleich

20 Minuten kamen im Jahr 2024 bei 25,2 Prozent der Alkoholtestkäufe illegal Getränke an Minderjährige. Dabei zeigte sich, dass insbesondere Bars und Pubs mit einer Verstossrate von 43 Prozent auffallen, während Tankstellenshops mit 19,7 Prozent die niedrigste Rate aufwiesen. Trotz eines neuen Gesetzes, das im Oktober 2024 in Kraft trat, die Altersgrenze klarer durchzusetzen, ist der Rückgang der Verstöße lediglich marginal, was eine konsequente Umsetzung des Gesetzes erfordert. Tania Séverin, Direktorin von Sucht Schweiz, betont die Notwendigkeit von Maßnahmen zur besseren Durchsetzung.

Der Jugendschutz ist nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland von großer Bedeutung. Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass der Verkauf von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren untersagt ist. Während Bier, Wein und Sekt ab 16 Jahren konsumiert werden dürfen, gilt für stark alkoholische Getränke das strikte Mindestalter von 18 Jahren. Verstöße gegen diese Regelungen können für Händler empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, und auch strafrechtliche Konsequenzen bleiben nicht aus.

Präventionsmaßnahmen in Weil am Rhein

Um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu unterstützen, bietet die Villa Schöpflin im Rahmen des Alkoholpräventionsprogramms „HaLT-Hart am LimiT“ kostenlose Schulungen für Verkaufspersonal an. Diese Schulungen sollen das Personal für die Risiken des Alkoholmissbrauchs und die rechtlichen Vorgaben sensibilisieren. Des Weiteren wird Material zur Verfügung gestellt, um die Umsetzung der Vorschriften zu erleichtern. Solche Initiativen sind unerlässlich, um vor allem die jüngeren Generationen vor den Gefahren des exzessiven Alkoholkonsums zu schützen.

Insgesamt zeigt die Mehrzahl der Testkäufe in Weil am Rhein, dass ein Großteil der Verkaufsstellen verantwortungsvoll mit der Alterskontrolle umgeht. Dennoch ist es wichtig, den Fokus weiterhin auf die Prävention und Aufklärung zu legen, um Jugendlichen eine gesunde und verantwortungsvolle Haltung gegenüber Alkohol näherzubringen.

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OrtWeil am Rhein, Deutschland
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