Amokdrohung in Konstanz: 17-Jähriger verurteilt, Polizei im Großeinsatz!

Amokdrohung an der Wessenbergschule in Konstanz: 17-Jähriger verurteilt nach Polizei-Großeinsatz und Verhandlungen.
Amokdrohung an der Wessenbergschule in Konstanz: 17-Jähriger verurteilt nach Polizei-Großeinsatz und Verhandlungen. (Symbolbild/MBW)

Amokdrohung in Konstanz: 17-Jähriger verurteilt, Polizei im Großeinsatz!

Konstanz, Deutschland - Ein bedrohlicher Vorfall an der Wessenbergschule in Konstanz hat Ende 2024 für Aufregung gesorgt. Am Donnerstag, dem 14. November, meldete die Schulleitung eine Amokdrohung, die einen Großaufgebot der Polizei nach sich zog. Wer jedoch denkt, es handle sich um eine ernst zu nehmende Situation, der wurde schnell eines Besseren belehrt. Denn der 16-jährige Schüler, der die Drohung aussprach, erschien am besagten Tag nicht zur Schule, was die Lage erheblich entspannte. Laut Südkurier habe die Schule sofort reagiert und um 8.15 Uhr die Polizei informiert, nachdem Lehrer von den bedrohlichen Äußerungen seiner Mitschüler erfahren hatten.

Die rasche Reaktion der Schulleitung führte dazu, dass die Schule großräumig abgesperrt wurde und die Schüler über Lautsprecher dazu aufgefordert wurden, in ihren Klassenzimmern zu bleiben und Ruhe zu bewahren. Währenddessen hatte die Kantonspolizei Thurgau den Jugendlichen zu Hause angetroffen. Es stellte sich heraus, dass für Schüler, Lehrpersonal und die Öffentlichkeit keine Gefahr bestand. Ein Strahl der Entwarnung folgte, als der Direktor des Amtsgerichts Konstanz, Franz Klaiber, erklärte, die Drohung sei „nicht ernst gemeint“ gewesen und habe im Grunde als Scherz gemeint sein sollen. Es gab darüber hinaus keine Anhaltspunkte für ernsthafte Tatplanungen.

Die Folgen für den Jugendlichen

Die juristischen Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten. Der nun 17-Jährige wurde im Jugendverfahren verurteilt, zeigte sich einsichtig, entschuldigte sich schriftlich bei der Schule und besucht mittlerweile keine Schule mehr. Die Amtsrichterin verhängte eine Verwarnung und ordnete eine festgelegte Anzahl von Arbeitsstunden in einer sozialen oder gemeinnützigen Einrichtung an. Zusätzlich erhielt der Jugendliche eine erzieherische Weisung, die eng vom Jugendamt begleitet wird. Eine seinerseits gute Nachricht: Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da der Jugendliche keine Rechtsmittel eingelegt hat.

Proaktive Maßnahmen im Falle von Gewalt an Schulen sind aktuell gefragter denn je. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Schulen Krisenteams einrichten, um Gewalt- und Krisenprävention zu gewährleisten. Laut berlin.de gibt es klare Richtlinien zur Bildung solcher Teams, die unter anderem für die Umsetzung von Konzepten im Akutfall sowie für die Nachsorge nach Notfällen verantwortlich sind. Die Notwendigkeit von Krisenteams wird nun überall auf der Welt sichtbarer, denn auch Schulen sind nicht davor gefeit, mit gefährlichen Situationen konfrontiert zu werden.

Das Krisenteam als präventive Maßnahme

Ein Krisenteam, das aus 5 bis 8 Personen besteht, kann nicht nur in akuten Notfällen eingreifen, sondern auch präventive Maßnahmen ergreifen. Dies reicht von regelmäßigen Trainings bis zur Etablierung von Kommunikationswegen und der Pflege von Kontakten zu externen Partnern. Bei uns in Baden-Württemberg könnte eine engere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Polizeibehörden dazu beitragen, solche Vorfälle frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Schüler und Lehrer der Wessenbergschule können trotz der kritischen Situation aufatmen. Die prompte Reaktion der Polizei und der Schulleitung hat Schlimmeres verhindert. Es bleibt zu hoffen, dass durch weitere präventive Maßnahmen die Sicherheit an Schulen auch in Zukunft gewährleistet bleibt.

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OrtKonstanz, Deutschland
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