Vogelgrippe-Gefahr? Ostalbkreis-Ratgeber für Geflügelhalter im Einsatz!

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Im Ostalbkreis bereiten sich Geflügelhalter auf die Vogelgrippe vor. Aktuelle Entwicklungen und Biosicherheitsmaßnahmen werden erläutert.

Im Ostalbkreis bereiten sich Geflügelhalter auf die Vogelgrippe vor. Aktuelle Entwicklungen und Biosicherheitsmaßnahmen werden erläutert.
Im Ostalbkreis bereiten sich Geflügelhalter auf die Vogelgrippe vor. Aktuelle Entwicklungen und Biosicherheitsmaßnahmen werden erläutert.

Vogelgrippe-Gefahr? Ostalbkreis-Ratgeber für Geflügelhalter im Einsatz!

In Baden-Württemberg zeigt sich die Vogelgrippe zwar in der Wildvogelszene, aber die Lage im Ostalbkreis bleibt vorerst ruhig. Wie Remszeitung berichtet, äußerte Gmünds Schwanenbeauftragter Hans Stollenmaier Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Vogelgrippe auf die Trauerschwäne in der Region. Wildvögel wie Graugänse haben bereits in den vergangenen Jahren einige Fälle von Infektionen auf der Ellwanger Seenplatte gezeigt, doch derzeit gibt es im Ostalbkreis keine bestätigten Ausbrüche bei Nutzgeflügel.

„Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Trauerschwäne anstecken, wird als gering eingeschätzt“, so die Sprecherin des Landratsamts, Susanne Dietterle. Auch in den Jahren 2024 und 2025 mussten nur vereinzelt tot aufgefundene Vögel auf das Virus getestet werden, und diese fielen negativ aus. In der Tat können Geflügelhalter im Ostalbkreis, die durch frühere Erfahrungen mit Biosicherheitsmaßnahmen gut gerüstet sind, gelassen bleiben, auch wenn eine gewisse Wachsamkeit nach wie vor von Nöten ist.

Biosicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten

Umso wichtiger ist es, dass Tierhalter auf mögliche Risiken reagieren können. Bei gehäuften Todesfällen im Geflügelbestand sind sie verpflichtet, dies sofort beim Veterinäramt zu melden. Kommt es zu Verdachtsfällen, gibt es standardisierte Abläufe, die unter anderem eine Aufstallungspflicht und strenge Hygieneauflagen beinhalten. Sollten die Erreger nachgewiesen werden, droht das unumgängliche Tötungs- und Desinfektionsverfahren für die betroffenen Bestände. „Das bedeutet erhebliche wirtschaftliche Einschnitte für die Tierhalter“, so Andrea Bauer vom Landesbauernverband, die dennoch betont, dass Panik nicht notwendig sei. „Die größte Herausforderung besteht darin, nicht betriebsblind zu werden“, ergänzt sie.

Um den potentiellen Ausbreitungen der Vogelgrippe entgegenzuwirken, wurde am 18. November 2025 eine landesweite Allgemeinverfügung in Baden-Württemberg erlassen, die bis zum 15. Januar 2026 gilt. Tierhalter mit über 5.000 gehaltenen Tieren müssen erhöhtes Infektionsrisiko formlos bei der Veterinärbehörde anzeigen, was automatisch zur Aufstallungspflicht führt. Dies zeigt, wie ernst die Situation genommen wird, wo die Sicherheit der Geflügelbestände im Vordergrund steht. Für Betriebe mit weniger als 1.000 Tieren gelten bereits seit dem 21. Januar 2023 landesweite Biosicherheitsmaßnahmen.

Regeln für den Geflügelhandel

Besonders der Handel mit Geflügel ist von den jüngsten Entwicklungen betroffen. Am 13. November 2025 erfuhren wir von einer Pressemitteilung, die präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe anregt. Ab dem 01. August 2025 gelten neue Regelungen mit zusätzlichen Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten. Ziel ist es, das Risiko der Seuchenverbreitung zu minimieren, ohne den gesamten Handel zu verbieten.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Situation über den Winter entwickeln wird. Die Geflügelhalter im Ostalbkreis sind gut vorbereitet, auch wenn sie sich jederzeit auf Unvorhergesehens einstellen müssen. Ein gutes Händchen bei der Überwachung der Bestände ist nun mehr gefragt denn je. Wir werden die Entwicklung weiterhin genau beobachten und gegebenenfalls informieren, wie die Verantwortlichen aus dem *Ministerium für Ländlichen Raum* Stellung beziehen werden.