Rettungsdienste im Ostalbkreis: Hilfsfristen längst nicht erfüllt!
Der Artikel beleuchtet die Herausforderungen des Rettungsdienstes im Ostalbkreis, insbesondere in Bezug auf Erreichbarkeit und Hilfsfristen.

Rettungsdienste im Ostalbkreis: Hilfsfristen längst nicht erfüllt!
Im Ostalbkreis ist die Situation in der Notfallrettung alles andere als rosig, wie die aktuellen Zahlen zeigen. Laut der Schwäbischen Post liegt die Erfüllung der gesetzlich geforderten Hilfsfristen bei Notfalleinsätzen unter dem geforderten Niveau. Die gesetzliche Vorgabe besagt, dass 95 Prozent der Einsätze innerhalb von zwölf Minuten erreicht werden müssen. Doch im Jahr 2024 lag die Quote lediglich bei 86,4 Prozent und verbesserte sich bis Mai 2025 auf nur 88 Prozent.
Die Rettungsdienste im Ostalbkreis werden hauptsächlich vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Malteser Hilfsdienst (MHD) betrieben. Um die Erreichbarkeit zu verbessern, wurden neue Rettungswachen in Oberkochen, Tannhausen, Westhausen und Lorch eröffnet. Dennoch gibt es nach wie vor große Herausforderungen, insbesondere in ländlichen Gebieten wie Rosenberg und Ellenberg, wo die Anfahrtszeiten deutlich länger sind.
Die Herausforderungen der Rettungsdienste
Marc Sachsenmaier, der Rettungsdienstleiter des DRK, hebt die Notwendigkeit hervor, die Ausstattung der Rettungswachen zu überprüfen und weiter zu optimieren. Zudem haben die Rettungswachen in Oberkochen, Westhausen und Tannhausen den Plan, perspektivisch in den 24-Stunden-Dienst zu gehen. Erfreulicherweise hat sich die Personalsituation verbessert, sodass alle Notfallsanitäter-Planstellen besetzt werden können. Dennoch ist Tobias Gerhards vom Gmünder DRK der Meinung, dass es wichtig ist, mehr Fahrzeuge in die ländlichen Gebiete zu bringen, um die Hilfsfristen dieser Region zu verbessern.
Ein weiterer Aspekt, der die Situation im Ostalbkreis betrifft, ist die Verfassungsbeschwerde, die von der Björn-Steiger-Stiftung (BSJ) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. Diese Beschwerde weist auf systembedingte Probleme im Rettungsdienst hin. Im landesweiten Vergleich hat der Ostalbkreis im Jahr 2023 im Bereich der Rettungswagen im Mittelfeld abgeschnitten, bei den Notarztfahrten jedoch sogar den viertletzten Platz belegt.
Was sind die Hilfsfristen?
In Deutschland sind die Hilfsfristen ein zentrales Planungs- und Qualitätsmerkmal für Feuerwehr und Rettungsdienst. Wie die Wikipedia erläutert, wird die Hilfsfrist ab dem Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Einsatzort definiert. Sie endet mit dem Eintreffen der Einsatzkräfte und der Einleitung effektiver Hilfsmaßnahmen.
Die Hilfsfrist läßt sich in drei Zeitabschnitte unterteilen: die Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle, die Ausrückzeit sowie die Anfahrtszeit. Diese Anfahrtszeit soll zu 95 Prozent innerhalb der gesetzlichen Regelungen bleiben, was für viele ländliche Gebiete eine echte Herausforderung darstellt. In Baden-Württemberg sind die Anforderungen für die Hilfsfristen innerhalb von 10 bis 15 Minuten angesiedelt.
Die Ergebnisse zeigen, dass trotz der Bemühungen, die Situation zu verbessern, noch viel Arbeit vor uns liegt. Nur wenn wir die vorhandenen Ressourcen besser nutzen, kann der Rettungsdienst im Ostalbkreis schneller und effektiver auf Notfälle reagieren.