Wahlprüfung in Giengen: Dieter Henle mit 98,59 % wiedergewählt!

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Erfahren Sie alles zur gültigen Oberbürgermeisterwahl in Giengen an der Brenz am 20. Juli 2025 und zur Wahlprüfung durch das RPS.

Erfahren Sie alles zur gültigen Oberbürgermeisterwahl in Giengen an der Brenz am 20. Juli 2025 und zur Wahlprüfung durch das RPS.
Erfahren Sie alles zur gültigen Oberbürgermeisterwahl in Giengen an der Brenz am 20. Juli 2025 und zur Wahlprüfung durch das RPS.

Wahlprüfung in Giengen: Dieter Henle mit 98,59 % wiedergewählt!

Die Oberbürgermeisterwahl in Giengen an der Brenz ist offiziell gültig. Wie das Regierungspräsidium Stuttgart vermeldet, wurde die amtliche Wahlprüfung abgeschlossen, und Regierungspräsidentin Susanne Bay hat die Gültigkeit der Wahl bestätigt. Bei der Wahl, die am 20. Juli 2025 stattfand, wurde der amtierende Oberbürgermeister Dieter Henle im ersten Wahlgang mit 98,59 Prozent der gültigen Stimmen wiedergewählt. Bemerkenswert ist, dass innerhalb der gesetzlich festgelegten Einspruchsfrist keinerlei Einsprüche eingegangen sind.

Die Wahlbeteiligung lag bei 26,38 Prozent, was in etwa dem bisherigen Trend in der Region entspricht. Giengen hat als Große Kreisstadt eine wichtige Rolle in der kommunalen Selbstverwaltung, und die reibungslose Durchführung der Wahl kommt nicht nur der Stadt, sondern auch dem Landkreis Heidenheim zugute.

Wahlorganisation und Briefwahl

Bereits vor der Wahl erhielten alle wahlberechtigten Personen bis spätestens 29. Juni 2025 ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Mit diesem Dokument konnten die Bürgerinnen und Bürger einen Wahlschein beantragen – entweder online über die städtische Homepage oder schriftlich. Für die Beantragung waren grundlegende Angaben wie Namen, Geburtsdatum und Wohnadresse erforderlich, die unbedingt mit den Informationen auf der Wahlbenachrichtigung übereinstimmen mussten.

Interessant ist, dass die Briefwahlunterlagen erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge und dem Druck der Stimmzettel ausgegeben werden. Daher wurden die Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin verschickt. Wähler müssen zudem darauf achten, dass ihre Wahlbriefe bis spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr zur Auszählung vorliegen. Spät eingehende Wahlbriefe konnten leider nicht mehr berücksichtigt werden. Hier trägt der Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief rechtzeitig eintrifft.

Blick nach vorne

Mit der wiederholten Wahl von Dieter Henle hat die Stadt Giengen an der Brenz die Weichen für die kommenden Jahre gestellt. Es bleibt abzuwarten, welche Projekte und Initiativen er in seiner neuen Amtszeit umsetzen wird. Eines steht fest: Die kommenden Monate könnten für Giengen eine spannende und dynamische Zeit werden, in der es vor allem darum geht, die Bürger noch aktiver in die kommunalen Prozesse einzubinden.

Für weitere Informationen zur Oberbürgermeisterwahl und zu den anstehenden kommunalen Erledigungen stehen die Stadtverwaltung und das Bürgeramt gerne zur Verfügung. Die Bürger können sich unter [briefwahl@giengen.de](mailto:briefwahl@giengen.de) oder telefonisch unter 07322/952-1101 an die Stadtverwaltung wenden.