Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis: Strenge Maßnahmen für Betriebe!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Im Alb-Donau-Kreis wurde die Geflügelpest H5N1 nachgewiesen. Maßnahmen zur Seuchenvorsorge und Restriktionszonen wurden eingerichtet.

Im Alb-Donau-Kreis wurde die Geflügelpest H5N1 nachgewiesen. Maßnahmen zur Seuchenvorsorge und Restriktionszonen wurden eingerichtet.
Im Alb-Donau-Kreis wurde die Geflügelpest H5N1 nachgewiesen. Maßnahmen zur Seuchenvorsorge und Restriktionszonen wurden eingerichtet.

Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis: Strenge Maßnahmen für Betriebe!

Im Alb-Donau-Kreis hat die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, zugeschlagen. Wie Presse Augsburg berichtet, wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 bestätigt. Dies hat zur Folge, dass die Veterinärbehörde umgehend Maßnahmen ergreift, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

In Reaktion auf den Ausbruch wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Darüber hinaus wurde eine Überwachungszone festgelegt, die sich bis in den nördlichen Bereich des Landkreises Neu-Ulm erstreckt. Insgesamt betrifft dies 35 Betriebe. Wichtig zu beachten ist, dass diese Überwachungszone frühestens nach 30 Tagen wieder aufgehoben werden kann.

Strenge Vorschriften und Empfehlungen

Die Vorschriften in der Überwachungszone sind äußerst stringent. Dazu gehört ein Verbot des Verbringens von lebenden Vögeln, Eiern oder Geflügelfleisch. Zudem gilt eine strikte Aufstallungspflicht für alle Vögel, mit Ausnahme von Tauben. Das Betreten von Ställen ist nur mit betriebseigener oder Einweg-Schutzkleidung gestattet, und eine spezielle Umkleidepflicht für das Personal ist ebenfalls vorgeschrieben. Alle Auffälligkeiten müssen unmittelbar dem Veterinärdienst gemeldet werden.

Übrigens sind auch Geflügelhalter außerhalb dieser Überwachungszone aufgefordert, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. So wird geraten, das Geflügel aufzustallen und engere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Das bedeutet konkret, den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden und Futter und Einstreu vor deren Zugriff zu sichern.

Überblick über die Situation in Österreich

Verbraucherzentrale ist das Risiko für das Hausgeflügel als „mittel“ eingeschätzt worden. Während Österreichs Geflügelhaltungen an sich im Jahr 2025 noch von größeren Ausbrüchen verschont geblieben sind, gab es im Herbst 2024 bereits vermehrt Ausbrüche in großen Betrieben, die teilweise zur Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen führten.

Derzeit gibt es in Europa einen Anstieg der Ausbruchszahlen, sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel. Deutschland und Italien melden seit Anfang Oktober Betroffenheit in großen Beständen. In Tschechien und der Slowakei sind vor allem kleine Haltungen betroffen. Aviäre Influenza stellt eine hochansteckende Gefahr dar, insbesondere für Hühner und Puten, wenn wir die beschleunigende Verbreitung dieser Erkrankung in Betracht ziehen.

Für Geflügelhalter in betroffenen Gebieten ist es wichtig, tot aufgefundene Vögel sowie Verdachtsfälle bei gehaltenen Tieren umgehend an die Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Ein aktives Überwachungsprogramm steht zur Verfügung, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Die aktuellen Geschehnisse rufen uns zur Wachsamkeit auf. Jedes Engagement zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen kann letztlich entscheidend dafür sein, die heimischen Bestände zu schützen und die Ausbreitung dieses gefährlichen Virus zu verhindern. Weitere Informationen und aktuelle Verfügungen sind auch auf der Website des Landkreises Neu-Ulm nachzulesen.

Für Rückfragen können betroffene Geflügelhalter den Veterinärdienst unter der Telefonnummer 0731 7040 70100 kontaktieren. Bleiben Sie informiert und passen Sie gut auf Ihr Geflügel auf!