Betrunkener Radfahrer in Mosbach mit 2,34 Promille gestoppt
In Mosbach wurde ein 42-jähriger Radfahrer mit 2,34 Promille angehalten. Konsequenzen und Promillegrenzen für Radfahrer erklärt.

Betrunkener Radfahrer in Mosbach mit 2,34 Promille gestoppt
Ein skurriler Vorfall ereignete sich am Dienstagabend in Mosbach: Ein 42-jähriger Mann wurde um 21:40 Uhr von der Polizei kontrolliert, während er mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg der Neckarelzer Straße unterwegs war. Sein auffälliges Fahrverhalten war den Beamten schon aus der Ferne aufgefallen, und als sie sich ihm näherten, wurde schnell klar, warum: Der Mann roch stark nach Alkohol.RNZ berichtet, dass die Polizei daraufhin einen Atemalkoholtest anordnete. Er verblüffte die Beamten mit einem Ergebnis von erstaunlichen 2,34 Promille!
Die Folgen für den betrunkenen Radfahrer sind jetzt absehbar: Er musste zur Blutentnahme mit den Polizeibeamten gehen und erhält eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Diese harte Strafe ist kein Zufall – in Deutschland gelten strenge Regeln für das Radfahren unter Alkoholeinfluss. Laut den Vorschriften dürfen Fahrradfahrer bei Ausfallerscheinungen nicht mehr als 0,3 Promille im Blut haben. Ohne solche Ausfallerscheinungen sind bis zu 1,6 Promille erlaubtRNZ.
Promillegrenzen im Überblick
Alkohol am Steuer hat nicht nur Folgen für den Führerschein, sondern gefährdet auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Während die Promillegrenzen für Autofahrer unterschiedlich sindADAC, wird für Radfahrer zwar etwas mehr Spielraum eingeräumt, doch die Gefahren blieben dieselben. Hier eine kurze Übersicht über die geltenden Werte:
Fahrzeugtyp | Promillegrenze | Folgen |
---|---|---|
Radfahrer | 0,3 bei Ausfallerscheinungen; 1,6 ohne | Anzeige, Blutentnahme |
Auto (bis 21 Jahre/Fahranfänger) | 0,0 | 250 Euro, 1 Punkt |
Auto (0,3 bis 1,09) | 0,5 | 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
Auto (ab 1,1) | 1,1 oder mehr | Führerscheinentzug, MPU |
Auch wenn die Polizei in diesem Fall ein drakonisches Beispiel gesetzt hat, ist die Botschaft klar: Trunkenheit am Steuer, in welcher Form auch immer, gefährdet nicht nur den eigenen Führerschein, sondern auch das Leben anderer. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss können zudem erhebliche Kosten auf den Verursacher zukommen, während Versicherungen je nach Grad der Alkoholisierung nur eingeschränkt zahlen. Insofern gilt: „Ein Schlückchen ist schön, doch lieber nüchtern fahren“! ADAC