Lebenslange Haft für Afghanen: Mordanschlag auf Polizisten in Mannheim
Sulaiman A., Afghaner, erhält lebenslange Haft nach tödlichem Messerangriff auf Polizisten in Mannheim am 31. Mai 2024.

Lebenslange Haft für Afghanen: Mordanschlag auf Polizisten in Mannheim
Ein schockierendes Urteil kam gestern aus dem Oberlandesgericht Stuttgart: Der 26-jährige Afghaner Sulaiman A. wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde im Rahmen des Prozesses festgelegt und er wird auch wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung bestraft. Dies geht aus Berichten von Südtirol News und BR.de hervor.
Die Verurteilung betrifft einen schweren Vorfall, der sich am 31. Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz ereignet hat. Bei diesem Messerangriff wurden insgesamt sechs Personen verletzt, darunter fünf Teilnehmer einer islamkritischen Kundgebung der Bewegung Pax Europa (BPE) sowie der Polizist Rouven Laur, der zwei Tage später seinen Verletzungen erlag.
Details zum Vorfall
Sulaiman A. wollte gezielt Schaden anrichten und identifizierte sich mit der terroristischen Organisation Islamischer Staat (IS). Sein Motiv war es, möglichst viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ zu töten, was im Prozess offenbar auch als religiöse Pflicht vermittelt wurde. Besonders betroffen war die Kundgebung in Mannheim, bei der der BPE-Redner Michael Stürzenberger besonders im Fokus des Angriffs stand. Am Tag des Angriffs wurde A. von einem anderen Polizisten niedergeschossen und festgenommen.
Im Rahmen des Prozesses räumte Sulaiman A. die Tat ein und zeigte sogar Anzeichen von Reue. Gleichzeitig machte er deutlich, dass seine Radikalisierung über mehrere Jahre hinweg stattfand, wobei der Austausch mit einer Kontaktperson über Telegram eine Rolle spielte. Diese Person hatte ihn offenbar in seinem Vorhaben bestärkt. Als hintergründiges Motiv nennt A. auch den Gaza-Krieg von 2023, was dem Gericht und der Öffentlichkeit erneut die tief verwurzelten Konflikte in der Region vor Augen führte.
Lebensumstände des Täters
Interessant sind auch die Lebensumstände des Täters: Sulaiman A. floh vermutlich im Alter von elf Jahren aus Afghanistan und stellte 2013 in Frankfurt einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Aufgrund seines Alters erhielt er ein Abschiebeverbot und war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Zum Zeitpunkt der Tat lebte er mit seiner Frau und seinen zwei kleinen Kindern in Heppenheim, Hessen.
Der Fall hat eine bundesweite Diskussion über den Umgang mit ausländischen Straftätern angestoßen. Die Bundesregierung kündigte an, die Abschiebungen von Schwerstkriminellen nach Afghanistan unter bestimmten Bedingungen wieder zu erlauben. Somit wird der Fall Sulaiman A. sowohl in der Rechtsprechung als auch in der politischen Öffentlichkeit als Signal gewertet.
Die Verurteilung selbst ist noch nicht rechtskräftig, aber die gesellschaftlichen und rechtlichen Debatten, die sie ausgelöst hat, könnten weitreichende Konsequenzen haben. Der Schmerz und die Wut über den Verlust eines Polizisten und die Verletzten klammern sich an die lokalen und bundesweiten Gespräche über Migration, Kriminalität und Sicherheit. Die Zeit wird zeigen, ob und wie sich die politischen Maßnahmen in Zukunft gestalten werden.