Erfolgreiche Einführungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer in Hohenlohe!

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Im Hohenlohekreis informierten der Betreuungsverein und Experten über Aufgaben und Rechte ehrenamtlicher Betreuer.

Im Hohenlohekreis informierten der Betreuungsverein und Experten über Aufgaben und Rechte ehrenamtlicher Betreuer.
Im Hohenlohekreis informierten der Betreuungsverein und Experten über Aufgaben und Rechte ehrenamtlicher Betreuer.

Erfolgreiche Einführungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer in Hohenlohe!

Ein erfreuliches Ereignis fand am 22. und 23. September 2025 in Künzelsau statt: Die zweite Einführungsveranstaltung für neue ehrenamtliche Betreuer*innen wurde mit großem Interesse besucht. Unter der Leitung von Frau Scholz und Frau Stier erhielten die Teilnehmer*innen spannende Einblicke in das Betreuungsrecht sowie in die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines rechtlichen Betreuers. Das Interesse an diesem wichtigen Thema war so groß, dass die Veranstaltung als voller Erfolg gilt, da die Beteiligten engagiert Fragen stellten und neue Informationen aufnahmen. Meine Stimme berichtet von der regen Teilnahme und ermutigt diejenigen, die Fragen rund um das Betreuungssystem haben, sich an den Betreuungsverein im Hohenlohekreis e.V. unter der Telefonnummer 07940/93115-0 zu wenden.

Aber was macht ein ehrenamtlicher Betreuer eigentlich genau? Um dies besser zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Auswahl des Betreuers idealerweise aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis erfolgen sollte, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Besonders dann, wenn der Betreute ein Erbe hinterlässt, das zu Konflikten führen könnte, kommt es darauf an, einen verlässlichen Betreuer zu finden. Gemäß § 1897 BGB sollte dabei vorrangig ein ehrenamtlicher Betreuer bestellt werden, der seine Aufgabe außerhalb einer beruflichen Verpflichtung übernimmt. Die Anwaltonline informiert, dass der zu Bestellende auch eine Einverständniserklärung abgeben muss, jedoch nicht gegen seinen Willen gezwungen werden kann.

Verantwortung und Rechte der Betreuer

Die Verantwortung eines ehrenamtlichen Betreuers kann nicht unterschätzt werden. Er ist der gesetzliche Vertreter des Betreuten und muss dessen Wünsche im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Darüber hinaus ist der Betreuer rechenschaftspflichtig gegenüber dem Betreuungsgericht. Dies bedeutet, dass er für seine Handlungen Verantwortung trägt und im Falle einer Pflichtverletzung auch haftbar gemacht werden kann, wie Anwaltonline verrät.

Für bestimmte Angehörige – wie Ehepartner, Lebenspartner und Eltern – gibt es sogar Erleichterungen bei den Anforderungen an die Betreuung. Zudem haben ehrenamtliche Betreuer die Möglichkeit, Beratungs- und Unterstützungsangebote des Betreuungsgerichts und der Betreuungsvereine in Anspruch zu nehmen. Es ist ratsam, jederzeit rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Fragen rund um die Tätigkeit zu klären.

Kosten und Aufwandsentschädigung

Ein weiteres elementares Thema sind die Kosten. Ehrenamtliche Betreuer haben Anspruch auf Kostenersatz für Auslagen wie Porto und Fahrtkosten, die dem Vermögen des Betreuten entnommen werden können. Sollte der Betreute mittellos sein, springt die Staatskasse ein und ersetzt die Aufwendungen. Hierbei kann der Betreuer entscheiden, ob er einen konkreten Aufwand oder die freiwillige Aufwandspauschale wählt, die derzeit bei jährlich 399,00 € liegt.

In besonderen Fällen kann einem ehrenamtlichen Betreuer auch eine Vergütung für den Zeitaufwand gewährt werden, insbesondere wenn es sich um vermögende Betreute handelt. Insgesamt ist die Rolle des ehrenamtlichen Betreuers sowohl herausfordernd als auch bereichernd, da er einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen leisten kann. Die kommende Zeit dürfte auch weiterhin von diesen wertvollen Erfahrungen geprägt sein.