LBBW im Visier: Staat ermittelt gegen Millionenbetrug durch Cum-Cum!

Erfahren Sie mehr über die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die LBBW und deren Cum-Cum-Geschäfte im Rems-Murr-Kreis.
Erfahren Sie mehr über die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die LBBW und deren Cum-Cum-Geschäfte im Rems-Murr-Kreis. (Symbolbild/MBW)

LBBW im Visier: Staat ermittelt gegen Millionenbetrug durch Cum-Cum!

Rems-Murr-Kreis, Deutschland - Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) sieht sich zunehmend mit brisanten Vorwürfen konfrontiert. Aufgrund ihrer Verstrickungen in Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits aktiv geworden. Dabei betont die LBBW, dass sie Steuer(rück)forderungen in Millionenhöhe beglichen hat und somit keine Unregelmäßigkeiten bestehen. Doch wie die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. enthüllt, sind auch andere Geldinstitute in Baden-Württemberg – darunter zahlreiche Sparkassen und Volksbanken – in ähnliche Machenschaften verwickelt.

Was sind Cum-Cum-Geschäfte? Dabei handelt es sich um eine besondere Art der Steuergestaltung, die hauptsächlich ausländischen Investoren hilft, die steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland zu umgehen. Diese Geschäfte nutzen inländische Banken als Vermittler, um Kapitalertragsteuern zurückzufordern, die nicht rechtmäßig gezahlt wurden. In der Vergangenheit gab es in Deutschland immer wieder Cum-Ex-Fälle, die zu zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen führten. Ein Beispiel sind die Anklagen gegen ehemalige Manager der Deutschen Pfandbriefbank, die aufgrund von Cum-Cum-Transaktionen erlassen wurden, wie die Kanzlei Eversheds Sutherland berichtet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

In der Tat ist die rechtliche Landschaft komplex und die Staatsanwaltschaften haben den Fokus auf Finanztransaktionen wie Cum-Cum und deren Varianten gelegt. Ein deutliches Zeichen der steigenden Ernsthaftigkeit ist die Einrichtung neuer Ermittlungsgruppen, um Akteure hinter diesen Geschäften klar in die Verantwortung zu ziehen. Finanzinstitute, die Involvierung in Cum-Cum bereitstellen, müssen sich also auf mögliche rechtliche Konsequenzen einstellen, sollte sich das Ganze als illegal herausstellen, was die deutschen Steuerbehörden seit Juli 2021 bereits als Missbrauch einstufen.

Besonders krass: Das durch Cum-Ex und Cum-Cum verursachte Steuergeld, das dem deutschen Staat und seinen Bürgern verloren gegangen ist, wird auf über 30 Milliarden Euro geschätzt. Die Wirtschaft und die Justiz stehen vor der Herausforderung, diese Rückforderungen konsequent durchzusetzen. Eine Verurteilung wegen Cum-Cum wäre bislang noch nicht geschehen, doch das Frankfurter Oberlandesgericht zeigt mit seinen Entscheidungen, dass diese Geschäfte kritisch angesehen werden – insbesondere die damit verbundenen Steuerhinterziehungen.

Wohin führt der Weg?

Wie das jüngste Geschehen um die LBBW zeigt, könnte es in der nahen Zukunft zu weiteren Ermittlungen gegen zahlreiche Banken und Finanzinstitute kommen, die involviert waren. Experten schätzen, dass, wenn die Ermittlungen umfassend aufgedeckt werden, sogar zusätzliche Steuereinnahmen von rund 28,5 Milliarden Euro möglich sein könnten. Der Handlungsbedarf ist hier für die Institute größer denn je. Sie sollten nicht nur ihre eigenen Geschäfte überprüfen, sondern auch Schulungen für ihre Mitarbeiter durchführen und gegebenenfalls interne Untersuchungen einleiten.

Die Aufarbeitung der Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte wird voraussichtlich Jahre in Anspruch nehmen, und im Lichte der rechtlichen Entwicklungen ist eines sicher: Die Zeit des „dann mache ich einfach weiter“ ist vorbei. Es ist an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen und nicht nur die eigene rechtliche Basis zu prüfen, sondern auch aktiv gegen mögliche Missstände anzugehen.

Die LBBW, die nun in der Schusslinie steht, liefert ein Beispiel für die Herausforderungen, vor denen die Finanzinstitute in Deutschland stehen. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob tatsächlich eine Wende in der Handhabung solcher Geschäfte eingeläutet wird.

ZVW berichtet, dass die LBBW ein gewisses Pflaster auf die Wunden selbst aufgetragen hat. Zudem enthält Eversheds Sutherland wichtige Erkenntnisse über die Risiken und Regelungen im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften. Und wer mehr zu den rechtlichen Hintergründen und Strafen erfahren möchte, dem ist Juhn zu empfehlen.

Details
OrtRems-Murr-Kreis, Deutschland
Quellen