Maklergebühren und Grunderwerbssteuer: Was Käufer wissen müssen!
Maklergebühren und Grunderwerbssteuer: Was Käufer wissen müssen!
Kirchheim unter Teck, Deutschland - In Baden-Württemberg steht die Immobilienlandschaft weiterhin hoch im Kurs. Ein aktuelles Exposé zeigt, was Käufer und Verkäufer wissen sollten, wenn es um den Kauf von Immobilien geht. Unter anderem betonen die Experten von WohnGlück, dass alle Angaben im Exposé ohne Gewähr sind und auf Informationen des Auftraggebers basieren. Zudem bleibt ein Zwischenverkauf der Objekte vorbehalten. Käufer müssen sich im Klaren sein, dass Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten zusätzlich anfallen und vollständig von ihnen getragen werden müssen. Ein solches Finanzpaket kann schnell auf die eigene Geldbörse drücken.
Besonders wichtig ist auch, dass der Makler beauftragt werden muss, um eine rechtliche Bindung herzustellen. Der Maklervertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung oder die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit zustande. Käufer sollten darauf achten, bekanntgegebene Objekte unverzüglich zu melden, um keine wertvolle Zeit zu verlieren. Dabei kann der Makler sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig werden und erhebt in der Regel eine Provision von 3,57% des Kaufpreises inklusive MwSt.
Grunderwerbssteuer und Maklergebühren
Ein oft nicht beeachteter Aspekt beim Immobilienkauf sind die Maklergebühren und die darauf eventuell anfallende Grunderwerbssteuer. Laut den Experten von Experto kann die Grunderwerbssteuer auch auf die Maklergebühr erhoben werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es kommt oft vor, dass der Verkäufer die Maklerdienste beauftragt und vereinbart, dass die Maklergebühr vom Käufer getragen wird. Dies ist nicht nur üblich, sondern wird manchmal auch im Kaufvertrag festgehalten.
So kann es passieren, dass der Käufer die Schuld des Verkäufers für die Maklergebühr übernimmt. Geduldige Käufer sollten sich bewusst sein, dass in diesem Fall eine Gegenleistung vorliegt, die der Grunderwerbssteuer unterliegt. Ein klarer Hinweis im Vertrag ist entscheidend, um das Thema Grunderwerbssteuer zu aktivieren. Fehlt dieser Hinweis, bleibt die Maklergebühr von der Steuer befreit, was durchaus für Käufer und Verkäufer von Vorteil sein kann.
Die Immobilienwirtschaft in Baden-Württemberg ist lebendig und bietet zahlreichen Möglichkeiten zum Kauf und Verkauf. Doch egal, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind, sollten Sie stets gut informiert sein. Jeder Immobilienkauf ist ein großes finanzielles Unterfangen und sollte gut durchdacht werden. Schließlich ist es wichtig, beim Immobiliengeschäft ein gutes Händchen zu haben und alle möglichen Kostenfaktoren im Blick zu behalten.
Weitere Informationen über die angebotenen Objekte sowie über die Administratoren können auf der Webseite von WohnGlück eingesehen werden. Auch hier gilt: Alle Angaben sind ohne Gewähr, und Käufer sollten sich gut informieren, bevor sie einen festen Kaufvertrag unterzeichnen.
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Ort | Kirchheim unter Teck, Deutschland |
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