Jubiläumsfeier in Rheinstetten: Ehrung für treue Mitarbeiter!

Jubiläumsfeier in Rheinstetten: Ehrung für treue Mitarbeiter!
Rheinstetten, Deutschland - Am 08. Juli 2025 fand in der Stadt Rheinstetten eine herzliche Feierstunde anlässlich der Ehrung langjähriger Mitarbeiter statt. Oberbürgermeister Sebastian Schrempp würdigte die Verdienste der Jubilare, die sich über Jahre hinweg für die Stadt engagiert haben. Besonders ins Auge fielen die Leistungen von Armanda Shatri, die seit 10 Jahren als Raumpflegekraft im Hallenbad tätig ist, und Carmelina Marotta, die auf stolze 25 Jahre im Dienst der Stadt Rheinstetten zurückblicken kann und im Kindergarten Sterntaler arbeitet. Beide erhielten nicht nur eine schöne Ehrungsurkunde, sondern auch ein Präsent für ihre Treue und ihren Einsatz. Weitere Ehrengäste wie Jürgen Deck, stv. Bauamtsleiter, und Christian Schorpp, Hauptamtsleiter, waren ebenfalls anwesend, um diese bedeutende Gelegenheit zu feiern. Ebenso wurde den abwesenden Mitarbeitern Andrej Giebelhaus und Nicole Schmerbeck-Strauß, beide mit 10 Jahren Dienstzeit, gedankt.
Oberbürgermeister Schrempp hob in seiner Ansprache die Bedeutung der langjährigen Mitarbeitenden hervor und bedankte sich für deren unermüdlichen Einsatz, der nicht nur zur Sauberkeit der Stadt, sondern auch zur Schaffung eines positiven Umfeldes in den Einrichtungen beiträgt.
Ein Blick auf weitere Jubiläen
Insgesamt ist deutlich zu sehen, dass solche Feiern nicht nur ein Statussymbol für die Mitarbeiter sind, sondern auch eine Anerkennung für die geleistete Arbeit. Im öffentlichen Dienst erhalten Angestellte zudem ein Jubiläumsgeld. Nach 25 Jahren Abstinenz wird ein Betrag von 350 Euro gezahlt, nach 40 Jahren sogar 500 Euro. Diese Regelung ist ein Teil des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und gilt selbstverständlich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Wertschätzung für langjährige Mitarbeiter
Wertschätzung und Anerkennung sind nicht nur in der Stadt Rheinstetten und Neumarkt von Bedeutung, sondern erstrecken sich über die Grenzen hinaus. In vielen Kommunen werden die Schwierigkeiten, mit denen Mitarbeiter konfrontiert sind, genau wahrgenommen. Ein Tag Sonderurlaub steht ihnen, zusätzlich zum Jubiläumsgeld, beim 25. und 40. Dienstjubiläum nach § 29 des TVöD zu – eine Maßnahme, die zeigt, wie Wertschätzung in der Praxis aussieht. Hierbei zählt die gesamte Beschäftigungszeit, die auch Zeiten bei anderen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst umfasst. Daher sind diese Jubiläen oft ein Grund zur Freude, denn sie sind nicht nur persönliche Erfolge, sondern auch Zeichen für die Beständigkeit in der öffentlichen Verwaltung.
Die Ehrungen sind zugleich eine Erinnerung daran, wie wichtig es ist, loyal und engagiert zu sein – ein Zeichen, dass man auch in Zukunft gemeinsam an einer positiven Entwicklung der Städte arbeiten wird. Ein weiteres Jubiläum, das in naher Zukunft bevorsteht, wird mit Sicherheit genauso gebührend gefeiert.
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Ort | Rheinstetten, Deutschland |
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