Basel im Kreuzfeuer: Flusskreuzfahrtschiffe meiden den Hafen!

Weil am Rhein wird zum neuen Anlaufpunkt für Flusskreuzfahrten, da Basel wegen Visa-Problemen für die Crew gemieden wird.
Weil am Rhein wird zum neuen Anlaufpunkt für Flusskreuzfahrten, da Basel wegen Visa-Problemen für die Crew gemieden wird. (Symbolbild/MBW)

Basel im Kreuzfeuer: Flusskreuzfahrtschiffe meiden den Hafen!

Weil am Rhein, Deutschland - Die Flusskreuzfahrtbranche in Basel steht vor einer ernsten Herausforderung. Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitsvisa für die Crewmitglieder stornieren immer mehr Schiffe ihren Anlegeplatz in der beliebten Rheinstadt. Über 200 Kreuzfahrtschiffe haben bereits beschlossen, anstatt in Basel in den umliegenden deutschen Städten Weil am Rhein und Breisach oder im französischen Huningue und Strasbourg zu docken. Dies hat zur Folge, dass in dieser Saison nahezu ein Viertel der Flusskreuzfahrten in Basel ausfallen. Der Basler Hafendirektor Florian Röthlingshöfer äußert sich besorgt über die negativen Auswirkungen auf den Tourismus, der jedes Jahr bis zu 300.000 Passagiere anzieht. SRF berichtet, dass ein zeitlicher Anstieg der Stornierungen bereits seit April zu verzeichnen ist, was den Hafen und lokale Unternehmen nun schon mit einem Einnahmeverlust von beinahe einer halben Million Franken konfrontiert.

Die Problematik mit den Visa ist nicht nur eine Kleinigkeit. In der Branche sind schätzungsweise 8.000 bis 10.000 Crewmitglieder aus Drittstaaten im Einsatz, deren Arbeitsbewilligungen die Schweizer Behörden nicht mehr in der gewohnten Weise akzeptieren. Bisher hatten die Reedereien bei den Behörden nur Visa für Deutschland beantragt, was jedoch den neuen Vorgaben nicht mehr genügt. Ein Vorfall im Frühjahr 2025, bei dem ein Schiff mit einer Besatzung aus 90 Prozent Drittstaaten kontrolliert wurde, zeigte deutlich, dass ohne die entsprechenden Schweizer Visa ernsthafte Probleme drohen. Blog Kreuzfahrt stellt in diesem Zusammenhang die Frustration des Branchenverbands „IG River Cruise“ heraus, der die neue Praxis der Behörden scharf kritisiert.

Auswirkungen auf die Reedereien und Reisenden

Die Probleme rund um die Visa-Beschaffung führen dazu, dass nicht nur die Reedereien auf der Strecke bleiben. Auch die Reisenden sind betroffen: Wer in Basel einchecken will, muss nun oft den Umweg über Deutschland oder Frankreich nehmen, um auf das Kreuzfahrtschiff zu gelangen. Das bedeutet zusätzliche logistische Herausforderungen sowie Mehrkosten für die Passagiere. Der Blog hebt hervor, dass die Notwendigkeit besteht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überdenken, um Basel als attraktiven Anlaufpunkt für Flusskreuzfahrten zu erhalten.

Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen für Schifffahrt und Luftfahrt tragen zur Verwirrung bei. Im Gegensatz zu Fluggesellschaften, die keine speziellen Arbeitsbewilligungen für ihr Personal benötigen, müssen Reedereien striktere Vorschriften befolgen. „Die Praxis hat sich nicht verschärft“, erklärt das Wirtschafts- und Arbeitsamt (AWA), was allerdings von den Reedereien nicht so erlebt wird. Zusammen mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) wird darüber diskutiert, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen adaptiert werden können. Darüber hinaus wird eine Anpassung angestrebt, die die Attraktivität des Basler Rheinhafens steigern könnte.

Rechtslage und Ansprüche bei Reisemängeln

Mit all diesen Stornierungen sind Reisemängel vorprogrammiert. Kreuzfahrten gelten rechtlich als Pauschalreisen und die Passagiere haben, gemäß dem deutschen Reisevertragsrecht, Ansprüche auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises und potenziell Schadensersatz bei auftretenden Problemen. Dazu zählen Routenänderungen, Ausfälle von Landgängen und Verspätungen. Dabei müssen Reisemängel umgehend an Bord angezeigt und dokumentiert werden; andernfalls können Ansprüche verloren gehen. Ein Blick auf die Details zeigt, dass es für Reisende wichtig ist, sich fähig zu zeigen, ihre Rechte einzufordern und sich auf mögliche Mängel vorzubereiten, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Rechtsanwalt Kotz weist darauf hin, dass bei erheblichen Mängeln die Passagiere sogar das Recht haben, den Reisevertrag zu kündigen.

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OrtWeil am Rhein, Deutschland
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