Tübingen

Kampf um die Steuer: Tübinger Caféchef fordert gleiche Besteuerung für Hafermilch!

In Deutschland sorgt die unterschiedliche Besteuerung von Milch und pflanzlichen Alternativen für reichlich Diskussionen. Während ein Cappuccino mit Kuhmilch nur mit 7% Mehrwertsteuer belegt wird, müssen Verbraucher für die Pflanzenmilchvariante, wie beispielsweise Hafermilch, satte 19% zahlen. Martin Lai, Geschäftsführer der Suedhang Rösterei in Tübingen, kritisiert diese Ungleichbehandlung scharf. Er berichtet von einem signifikanten Problem: Um die Steuerdifferenz auszugleichen, müsste er rund 60 Cent mehr für einen Cappuccino mit Hafermilch verlangen. Ein Umstand, den Lai nicht auf die Schultern seiner Kunden umlegen möchte.

„Das ist schlichtweg ungerecht“, meint Lai. Er hat eine auffällige Protestaktion ins Leben gerufen, indem er eine rosa Holzkuh konstruiert hat, die mit einem Behälter für Hafermilch ausgestattet ist. Über die Zitzen dieser Holzkuh fließt die Hafermilch, was Lai dazu bringt, auf die Definition im Butter- und Margarinegesetz zu verweisen, nach der seine neuartige Milchvariante als Kuhmilch eingestuft werden könnte und somit mit 7% besteuert werden sollte. SWR berichtet, dass Lai plant, sein Anliegen bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen, um auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen.

Proteste und Forderungen

Die ungleiche Besteuerung ist nicht nur Lai ein Dorn im Auge. Laut einer Untersuchung durch den RBB bietet die Differenz in der Mehrwertsteuer ein finanzielles Hindernis für viele Gastronomen. Im Café „Kiez Kaffee Kraft“ in Berlin werden Hafermilch-Cappuccinos zum gleichen Preis wie deren Kuhmilch-Pendants verkauft, obwohl die Marge deutlich geringer ist, was zu einem Verlust für das Café führt. Der Bundesrechnungshof hat zudem eine Überarbeitung des Umsatzsteuergesetzes empfohlen, speziell im Hinblick auf denselben Steuersatz für beide Getränke.

Die Nachfrage nach pflanzlichen Milchalternativen steigert sich kontinuierlich, während der Konsum von Kuhmilch in Deutschland ein Rekordtief erreicht hat. Der Landesbauernverband Brandenburg verteidigt indes die Vorzüge von Kuhmilch, betont jedoch, dass die Nachfrage nicht durch den Vegan-Trend existenziell bedroht sei. Dennoch stellt sich die Frage, wieso diese unterschiedlichen Steuersätze bestehen und ob es nicht an der Zeit ist, sie zu überdenken.

Internationale Perspektiven

Ein weiterer Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt, dass die Ungleichbehandlung nicht allein in Deutschland auftritt. GFIEurope informiert darüber, dass in vielen Ländern Pflanzenmilch ebenfalls mit höheren Steuersätzen belegt wird als Kuhmilch. In Österreich liegt der Steuersatz für pflanzliche Milch bei 20%, während Kuhmilch nur 10% kosten. In der Slowakei sind die Sätze 20% und 10% für pflanzliche und Kuhmilch, respektive.

Einen Lichtblick gibt es in einigen Ländern, wie der Tschechischen Republik, wo die Ungleichbehandlung bei der Mehrwertsteuer aufgehoben wurde. In Spanien haben Umfragen gezeigt, dass über 90% der Bevölkerung gegen die unterschiedlichen Steuersätze sind. In Deutschland hingegen hat sich der Bundestag bisher gegen einen Antrag zur gleichen Besteuerung gewandt, was die Debatte um eine gerechte Besteuerung für eine nachhaltige Zukunft weiterhin anheizt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
swr.de
Weitere Infos
rbb24.de
Mehr dazu
gfieurope.org

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