Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Göppingen schockt Polizei mit 2 Promille!

Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Göppingen schockt Polizei mit 2 Promille!
Willi-Bleicher-Straße, 73033 Göppingen, Deutschland - Am Freitagabend, den 14. Juni 2025, fiel in Göppingen ein 37-jähriger Mann der Polizei auf, als er betrunken auf einem E-Scooter unterwegs war. Der Vorfall ereignete sich gegen 22 Uhr in der Willi-Bleicher-Straße. Die Polizeistreife bemerkte sofort, dass der Fahrer in Schlangenlinien fuhr und Schwierigkeiten hatte, seinen Roller zu beherrschen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von über 2 Promille, was einen klaren Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln darstellt. Ein Arzt nahm daraufhin eine Blutprobe, und der Mann sieht sich nun einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegenüber, wie SWP.de berichtet.
Für E-Scooter-Fahrer gelten in Deutschland strikte Regeln bezüglich des Alkoholgenusses. Ab einem Wert von 1,1 Promille ist man nach dem Gesetz „absolut fahruntüchtig“ und macht sich strafbar. Das bedeutet, dass ein solcher Zustand nicht nur zu Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr führen kann, sondern auch zu Nebenstrafen wie einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis, wie strafrechtsiegen.de erläutert.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Wichtig zu wissen ist, dass E-Scooter, die Geschwindigkeiten von bis zu 20 km/h erreichen können, als Kraftfahrzeuge betrachtet werden. Dies ergibt sich aus der Fahrzeugverordnung, die jedem E-Scooter-Fahrer vorschreibt, sich an die 0,5-Promille-Grenze zu halten. Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt gar ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Bei einer Trunkenheitsfahrt unterliegt man bereits ab 0,3 Promille potentiellen Bußgeldern und weiteren strengen Strafen, wie bussgeldkatalog.org erklärt.
Einmal im Erwischt – und die Konsequenzen können gravierend sein. Die Bußgelder steigen mit der Anzahl der Verstöße: Bei einer ersten Übertretung über 0,5 Promille drohen 500 Euro sowie ein Monat Fahrverbot, während ein weiterer Verstoß mit 1000 Euro und 3 Monaten Fahrverbot geahndet werden kann. Ein dritter Verstoß zieht dann sogar 1500 Euro nach sich und ebenfalls 3 Monate Fahrverbot.
Die Strafe für den 37-Jährigen aus Göppingen könnte ähnlich brutal ausfallen. Sein hoher Alkoholwert fällt weit über die absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze, und das wird für ihn jetzt rechtliche Konsequenzen haben. Auch wenn die Nutzung eines E-Scooters oft als weniger gefährlich eingeschätzt wird, zeigt dieser Vorfall, dass die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer ernst genommen werden müssen.
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Ort | Willi-Bleicher-Straße, 73033 Göppingen, Deutschland |
Quellen |