BGH-Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung muss transparent erklärt werden!

Am 20.05.2025 entschied der BGH über Vorfälligkeitsentschädigungen; Banken müssen Berechnung transparent darstellen.
Am 20.05.2025 entschied der BGH über Vorfälligkeitsentschädigungen; Banken müssen Berechnung transparent darstellen. (Symbolbild/MBW)

BGH-Urteil: Vorfälligkeitsentschädigung muss transparent erklärt werden!

Leinfelden-Echterdingen, Deutschland - Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Mai 2025 sorgt für Aufsehen bei Verbrauchern und Kreditinstituten. Die Entscheidung, Aktenzeichen XI ZR 22/24, betrifft die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen bei Immobiliendarlehen. Was anfangs chancenlos schien, wurde durch das BGH als klare Botschaft an die Banken interpretiert: Vorfälligkeitsentschädigungen dürfen nur dann verlangt werden, wenn die Grundlage hierfür im Vertrag transparent dargelegt ist, wie anwalt.de berichtet.

Worum geht’s konkret? Ein Bankkunde, der ein Immobiliendarlehen über 135.000 Euro aufgenommen hatte, entschied sich dazu, seine Restschuld vorzeitig zu begleichen. Die Bank stellte ihm eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 7.600 Euro in Rechnung, die der Kunde unter Vorbehalt zahlte. Später klagte er auf Rückzahlung, gar nicht so unüblich, wie beck.de aufzeigt.

Urteil des BGH hebt Vorgänger-Urteil auf

Das Oberlandesgericht Celle hatte zunächst zu Gunsten der Bank entschieden und die Klausel zur Berechnung als ausreichend transparent erachtet. Der BGH folgte diesem Urteil jedoch nicht, sondern hoben es auf. Die Richter stellten fest, dass die Bank ihre Informationspflichten verletzt hatte und die Vertragsklausel unverständlich war. Laut dem BGH war die Evidenz zur Berechnungsmethode, die auf der Differenz zwischen dem vertraglichen Zinssatz und der Wiederanlagerendite basierte, nicht ausreichend dargelegt, wie auch verbraucheranwalt-online.de zusammenfasst.

Die höchste Instanz betonte außerdem, dass bereits beim Vertragsabschluss eine grobe Erläuterung der Berechnungsgrundlagen erfolgen muss. Ein nachträglicher Hinweis sei nicht genug. Besonders die sogenannte Aktiv-Passiv-Methode müsse nachvollziehbar erklärt werden. Wer als Kreditnehmer nicht genau weiß, wie viel er bei einer vorzeitigen Rückzahlung zu zahlen hat, sollte seine Verträge nochmal gründlich unter die Lupe nehmen, raten die Juristen.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für Verbrauchende bringt dieses Urteil Licht ins Dunkel und stärkt ihre Rechte. Vorfälligkeitsentschädigungen sind keine Seltenheit, besonders bei langfristigen Krediten wie Hypotheken. Diese Gebühren werden erhoben, wenn Kreditnehmer ihren Vertrag vorzeitig kündigen – die Bank wähnt sich in der Verlustsituation durch entgangene Zinseinnahmen. Wie die rechtliche Grundlage zeigt, können diese Entschädigungen nur verlangt werden, wenn sie rechtlich spätestens beim Vertragsabschluss klargestellt sind.

Wer sich mit Vorfälligkeitsentschädigungen auseinandersetzt, sollte die Berechnung verstehen: Es wird eine Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem aktuellen Marktzinssatz herangezogen, sowie die verbleibende Laufzeit des Kredits und der verbleibende Kreditbetrag in Betracht gezogen. Kreditnehmer haben jederzeit das Recht, diese Berechnung zu hinterfragen und Widerspruch einzulegen. Verhandlungen mit der Bank zur Reduzierung der Entschädigung sind ebenfalls möglich.

Ein gutes Händchen beim Abschluss eines Kreditvertrages kann zukünftigen Problemen mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen vorbeugen. Wer sich unsicher ist, sollte seine Vertragsunterlagen gründlich prüfen lassen und bei Bedarf rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Verbraucher haben nun mehr Rückendeckung, um sich gegen intransparente Klauseln zur Wehr zu setzen.

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OrtLeinfelden-Echterdingen, Deutschland
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