Neubauwohnungen ab September: Jetzt für Lindorfer Weg bewerben!
Kirchheim unter Teck bietet ab September 2025 barrierefreie Neubauwohnungen. Bewerbungen bis 15.08.2025 erforderlich.

Neubauwohnungen ab September: Jetzt für Lindorfer Weg bewerben!
Endlich gibt es gute Neuigkeiten für die Wohnungssuchenden in Kirchheim unter Teck! Ab September 2025 stehen mehrere Neubauwohnungen im Lindorfer Weg zur Vermietung bereit. Diese Wohnungen sind speziell für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnberechtigungsschein konzipiert, wie die Stadt Kirchheim unter Teck in einer aktuellen Meldung [ Kirchheim-Teck ] berichtet.
Die angebotenen Wohnungstypen sind vielfältig und decken unterschiedliche Bedürfnisse ab:
- 4-Zimmer-Wohnungen: ca. 91,97 m²
- 3-Zimmer-Wohnungen: ca. 83,35 m²
- 2-Zimmer-Wohnungen: ca. 60,99 m²
- 1-Zimmer-Wohnungen: ca. 35,53 m²
Besonders beim ersten Wohnen könnte man das Barrierefreiheitsthema ansprechen, denn die Erdgeschosswohnungen sind mit komfortablen, barrierefreien Duschen ausgestattet, was gerade für mobilitätseingeschränkte Interessierte ein großer Vorteil ist.
Bewerbung leicht gemacht!
Für alle, die sich eine dieser begehrten Wohnungen sichern möchten, läuft die Bewerbungsfrist bis spätestens 15.08.2025. Die Bewerbungen müssen per E-Mail an WohnungsBewerbung.SWK(at)kirchheim-teck.de gesendet werden. Wichtige Unterlagen, die im Bewerbungspaket nicht fehlen sollten, sind:
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder Leistungsnachweise von öffentlichen Leistungsträgern
- Wohnberechtigungsschein
- Personalausweis oder Reisepass (zur Vorlage)
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- SCHUFA-Auskunft
In der Bewerbung sollte zudem angegeben werden, wie viele Personen einziehen wollen, welche Wohnungsgröße gewünscht wird und ob eventuell Mobilitätseinschränkungen vorliegen.
Der Wohnberechtigungsschein – Ein Schlüssel zum neuen Zuhause
Doch was braucht man, um an so eine geförderte Wohnung zu kommen? Hier kommt der Wohnberechtigungsschein ins Spiel, der für viele GEWOBA-Neubauwohnungen erforderlich ist. Er hängt vom Gesamteinkommen des Haushalts ab. Interessanterweise sind die Einkommensgrenzen für Neubauwohnungen höher als für bestehende Wohnungen. Das bedeutet, dass sich mehr Menschen für den B-Schein qualifizieren können, als man zunächst denken könnte [ GEWOBA ] . Für eine fünfköpfige Familie (zwei Erwachsene und drei Kinder) kann das zu erwartende jährliche Brutto-Einkommen bis zu 73.915 Euro betragen, ohne dass man die Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen überschreitet.
Das eröffnet neuen Spielraum für viele Familien, die auf der Suche nach einer passenden Bleibe sind. Die Kombination aus attraktiven Wohnungen und der Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten, macht das Angebot umso verlockender.
Für all jene, die den Sprung in ihr neues Zuhause wagen wollen, heißt es jetzt: Augen auf, Unterlagen zusammensuchen und bis zur Frist am 15.08.2025 die Bewerbung abgeben! Gute Chancen für ein Heim, das man mit der ganzen Familie genießen kann, warten auf Sie!