Selbstbedienungsläden: Sonn- und Feiertagsöffnungen im Fokus der Kritik

Selbstbedienungsläden: Sonn- und Feiertagsöffnungen im Fokus der Kritik
Ulm, Deutschland - Die Debatte über die Öffnungszeiten von Selbstbedienungsläden nimmt in Baden-Württemberg Fahrt auf. Am 15. Juni 2025 stellt sich die Frage, inwieweit solche Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein sollten. Kritiker warnen, dass diese neuen Konzepte den Arbeitsschutz untergraben und den Einzelhandel benachteiligen könnten. Vor allem die CDU-Fraktion im Landtag fordert eine rechtliche Grundlage für die durchgehenden Öffnungszeiten, um die bestehenden Strukturen fair zu regulieren, während Befürworter der Selbstbedienungsläden dringend argumentieren, dass diese eine wichtige Versorgungslücke im ländlichen Raum schließen.
Ein Beispiel für dieses Konzept ist die Selbstbedienungskette „Tante-M“. Betreiber Christian Maresch hat mittlerweile über 40 solcher Geschäfte in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz eröffnet. Diese Läden sind, wie der Name schon sagt, selbstbedienungsorientiert und ermöglichen es den Kunden, rund um die Uhr auf Lebensmittel und notwendige Grundbedarfsartikel zuzugreifen. Der Zugang erfolgt über eine App, und auch der Bezahlvorgang wird digital abgewickelt. Dies macht die Läden besonders attraktiv für Menschen in ländlichen Gebieten, wo der Zugang zu regulären Geschäften oft schwierig ist, insbesondere an Feiertagen und Wochenenden.
Öffnungszeiten unter der Lupe
Die „Tante-M“-Läden haben täglich von 5 bis 23 Uhr geöffnet. Nachts bleiben sie geschlossen, um Vandalismus vorzubeugen. Viele Kunden schätzen die Flexibilität und den einfachen Zugang, gerade am Wochenende. Allerdings sorgt die dortige Konkurrenz zu herkömmlichen Lebensmittelgeschäften für Aufregung. Die Allianz für den freien Sonntag, die kirchliche und gewerkschaftliche Gruppen vereint, kritisiert die Öffnungen vehement und argumentiert, dass sie gegen das Ladenöffnungsgesetz in Baden-Württemberg verstoßen.
Wolfgang Krüger von ver.di fordert ein Verbot der Sonntagsöffnungen der „Tante-M“-Läden. Er sieht in diesen Eröffnungen eine Gefahr für die lokale Wirtschaft und befürchtet negative Auswirkungen auf andere Einzelhändler. Maresch kontert, dass viele Läden ohne die Einnahmen am Sonntag nicht rentabel wären und schließen müssten. Dies verdeutlicht den Zwiespalt zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit und dem Schutz des Sonntag als Ruhetag.
Politische Positionen und rechtliche Grauzonen
Ein weiteres Problem betrifft die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Selbstbedienungsläden. Das Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg sieht verschiedene rechtliche Grauzonen und scheint zurückhaltend zu sein, während gleichzeitig die politische Unterstützung für die „Tante-M“-Läden aus den Reihen der Grünen und der CDU wächst. Diese Optimierung könnte somit auch eine Antwort auf den Fachkräftemangel im Einzelhandel sein.
Insgesamt zeigt die Diskussion, dass es an der Zeit ist, die Balance zwischen den Ansprüchen an die Nahversorgung in ländlichen Regionen und dem Schutz des Sonntags zu finden. Jüngste Vorschläge beinhalten unter anderem, dass nur bestimmte Verkaufsstellen – wie bei wissenschaftlichen Veranstaltungen oder Blumen- und Pflanzenmärkten – geöffnet sein dürfen. Trotzdem gibt es keine einheitliche Regelung, die eine Klarheit für die Verbraucher und die Geschäfte schafft, was das Einkaufen an Sonn- und Feiertagen anbelangt, wie auch andere Städte gezeigt haben, wo Ausnahmegenehmigungen die Regel sind.
Die Zukunft der Selbstbedienungsläden in Baden-Württemberg bleibt also spannend. Als Lösung für ortsansässige Versorgungsengpässe werden sie hoch gehandelt, doch das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem Erfolg und gesellschaftlicher Verantwortung muss sorgfältig abgewogen werden.
Wie sich diese Entwicklungen weiter gestalten, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die Diskussion über die Sonntagsöffnungen noch lange nicht abgeschlossen ist – die Themen Arbeitsplatzsicherung, Fairness im Wettbewerb und gesellschaftliche Werte stehen auf dem Spiel.
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Ort | Ulm, Deutschland |
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