Betrunkener Raser: 180 km/h auf der B 30 – Führerschein weg!

Ein 53-Jähriger Fahrer wurde in Ulm mit 180 km/h und über 1,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt. Führerschein entzogen.
Ein 53-Jähriger Fahrer wurde in Ulm mit 180 km/h und über 1,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt. Führerschein entzogen. (Symbolbild/MBW)

Betrunkener Raser: 180 km/h auf der B 30 – Führerschein weg!

Ulm, Deutschland - Ein Vorfall, der vor wenigen Tagen für Aufregung auf der B 30 sorgte, bringt die Gefahren von Alkoholeinfluss im Straßenverkehr wieder einmal erschreckend zum Vorschein. Ein 53-jähriger Mann war am Sonntagnachmittag bei Baustetten mit einem Mercedes von Laupheim nach Biberach unterwegs und überschritt nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die gesetzlich zulässigen Alkoholgrenzen. Wie Ulm News berichtet, fuhr er mit einer atemberaubenden Geschwindigkeit von 180 km/h, obwohl auf diesem Streckenabschnitt nur 120 km/h erlaubt sind.

Die Verkehrskontrolle der Polizei offenbarte schnell, dass der Fahrer deutlich alkoholisiert war. Die Beamten bemerkten beim Kontakt sofort den Geruch von Alkohol und führten einen Test durch, der einen Wert von über 1,5 Promille ergab. In Deutschland gilt bereits eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, und der 53-Jährige hat diese Grenze also mehr als deutlich überschritten, was nach § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr – strafbar ist. Bei Übertrettungen dieser Art sieht das Gesetz neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor, sowie Punkte in Flensburg und die Möglichkeit, den Führerschein zu entziehen.

Gesetzliche Konsequenzen und Risiken

Die rechtlichen Implikationen für den Mann sind erheblich. Abgesehen von der sofortigen Einbehaltung des Führerscheins und der Verpflichtung zur Abgabe einer Blutprobe, die zur genauen Feststellung des Alkoholgehalts dient, drohen ihm auch schwerwiegende berufliche und finanzielle Konsequenzen. Laut anwalt.de kann ihm bei verkehrswidrigem Verhalten, insbesondere unter Alkoholeinfluss, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen, sollte er im Straßenverkehr andere Personen oder Sachwerte gefährden. Ein irgendwann drohendes Disziplinarverfahren kann für Beamte ebenfalls eine Möglichkeit sein. Die finanziellen Folgen sind nicht zu unterschätzen: Eine Versicherung könnte gegebenenfalls ihre Leistung verweigern, wenn Alkohol nachgewiesen wird.

Ein weiteres Problem, das viele Autofahrer oft unterschätzen, ist das phänomenale Risiko des „Restalkohols“. Gerade am Morgen nach einer Feier kann es leicht passieren, dass man sich nüchtern fühlt, tatsächlich aber noch über der gesetzlichen Grenze liegt. Daher sind auch hier Aufklärung und Achtsamkeit gefragt – schließlich kann jede Fahrt unter Alkoholeinfluss weitreichende Folgen für die persönliche sowie berufliche Zukunft haben.

Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen

Eine klare Botschaft aus diesem Vorfall ist, dass es keine Unbedenklichkeit gibt, wenn es um Alkohol am Steuer geht. Die Konsequenzen sind gravierend und können weit über eine mögliche Geldstrafe hinausgehen. Darum ist es ratsam, sich nach Feierlichkeiten immer Gedanken über alternative Rückfahrgelegenheiten zu machen oder gleich eine Übernachtungsmöglichkeit zu planen. Insofern sind rechtliche Tipps und Beratungen essentiell, um Verteidigungsmöglichkeiten im Falle einer Kontrolle oder Vernehmung zu kennen.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass Alkoholfahrten nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Die Erfahrungen aus Baustetten sind ein klares Signal, dass schnelles Fahren unter Einfluss von Alkohol nicht nur illegal, sondern vor allem auch extrem gefährlich ist.

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OrtUlm, Deutschland
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