23 Menschen aus 11 Ländern feiern neue Heimat in Aalen!
Am 11.07.2025 wurden in Aalen 23 Personen aus 11 Ländern im Ostalbkreis eingebürgert, feierlich begrüßt von Bürgermeister und Landrat.

23 Menschen aus 11 Ländern feiern neue Heimat in Aalen!
In Aalen wurde am 11. Juli 2025 eine Einbürgerungsfeier für 23 neue Staatsbürger gefeiert. Oberbürgermeister Frederick Brütting eröffnete die festliche Veranstaltung, die mit geladenen Gästen, unter anderem Landrat Dr. Joachim Bläse und Dezernent Thomas Wagenblast, sehr gut besucht war. Knapp 100 Gäste, darunter zahlreiche Mitglieder des Gemeinderats und Mitglieder des Ausschusses für Integration, wohnten bei dieser bedeutsamen Zeremonie bei. Landrat Bläse hob die Bedeutung der Einbürgerung hervor, die ein starkes Bekenntnis zur gemeinsamen Zukunft im Ostalbkreis darstellt.
Der Kreisdezernent Thomas Wagenblast nahm den Einzubürgernden das Versprechen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab. Unter den neuen Staatsbürgern sind 18 Erwachsene sowie 5 Minderjährige, die aus 11 verschiedenen Ländern stammen: Indien, Nordmazedonien, Philippinen, Russland, Slowakei, Syrien, Serbien, Ukraine, Ungarn, USA und Weißrussland. Die Neuen leben seit bis zu 54 Jahren in Deutschland und bringen somit vielfältige Erfahrungen und Kulturen in die Gemeinschaft ein.
Ein bisschen Musik zum Fest
Der feierliche Anlass wurde durch musikalische Einlagen der Internationalen Musikschulakademie Schloss Kapfenburg untermalt. Die talentierten Saxophonisten Alexander Fedosenko (12 Jahre) und Elliot Hesemann (13 Jahre) sorgten für eine stimmungsvolle Atmosphäre, die das Zusammengehörigkeitsgefühl während der Feierlichkeit noch verstärkte.
Die Einbürgerungsfeier im Ostalbkreis zeigt auf, wie wichtig Integration und Zusammenhalt sind. Die Veranstaltung wird jährlich vom Landratsamt Ostalbkreis organisiert, und in den letzten Jahren fand sie im Rahmen des Internationalen Fests statt, was dem Prozess der Einbürgerung eine zusätzliche kulturelle Dimension verleiht.
Hintergrund und Herausforderungen
Der Ostalbkreis hat die Einbürgerung von ausländischen Einwohnern zur wichtigen Aufgabe gemacht. Das Landratsamt ist hierbei die zuständige Einbürgerungsbehörde, was die Prozesse vereinheitlicht und den Betroffenen Orientierung bietet. Besondere Herausforderungen ergeben sich aus gestiegenen Antragszahlen und einer hohen Anzahl offener Einbürgerungsanträge, wodurch die Bearbeitungszeiten bis zu 24 Monate betragen können. Persönliche Vorsprachen sind während eines laufenden Verfahrens möglich, Beratungen erfolgen jedoch meist telefonisch oder per E-Mail.
Die Einbürgerung sowohl in Aalen als auch in ganz Deutschland folgt klaren Richtlinien. So können Ausländer nach einer Aufenthaltsdauer von mindestens acht Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, vorausgesetzt, sie erfüllen verschiedene Bedingungen wie Straffreiheit und Nachweis von Deutschkenntnissen. Ein Einbürgerungstest ist seit 2008 Teil des Prozesses, der auch das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung erfordert. Im Jahr 2016 zeigte sich, dass über 50% der Einbürgerungen unter der Bedingung von Mehrstaatigkeit akzeptiert wurde, was die Debatte um die doppelte Staatsangehörigkeit neu befeuert hat. Die gesetzliche Regelung wurde mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 eingeführt und ist weiterhin ein wichtiges Thema in der politischen Diskussion.bpb.de hat dazu einige interessante Statistiken veröffentlicht.
Die Feier in Aalen ist ein starker Ausdruck der Integrationsbemühungen vor Ort und zeigt, wie wichtig es ist, Menschen aus verschiedenen Kulturen und Nationen zusammenzubringen.Schwäbische.de hebt hervor, dass solche Veranstaltungen ein unverzichtbarer Teil des Lebens im Ostalbkreis darstellen. Gleichzeitig ist es eine Erinnerung daran, dass der Weg zur Zugehörigkeit oft von Herausforderungen begleitet wird, aber auch äußerst bereichernd sein kann.
Weitere Informationen zur Einbürgerung im Ostalbkreis finden sich auf der offiziellen Webseite des Landkreises ostalbkreis.de. Dort gibt es zudem Hinweise zur Beantragung der Staatsangehörigkeit sowie zu den aktuellen Ansprechpartnern.