Neues Gesetz zur Ganztagsbetreuung: Gemeinden am Limit!

Neues Gesetz zur Ganztagsbetreuung: Gemeinden am Limit!
Laupheim, Deutschland - In Achstetten, wo die Grundschule ein breites Betreuungsangebot für die Schüler:innen bereitstellt, stehen die Gemeinden vor einer gewaltigen Herausforderung. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler in Baden-Württemberg etabliert werden, und das bringt nicht nur neue gesetzliche Vorgaben, sondern auch zahlreiche Fragen mit sich. Laut einem Bericht von Schwäbische wird diese umfassende Regelung die Ressourcen der Gemeinden enorm beanspruchen.
Aktuell bietet die Grundschule in Achstetten von Montag bis Donnerstag ein Betreuungsangebot von 7 bis 17 Uhr an. Dabei ist ein Großteil der Betreuung kostenfrei, da Lehrkräfte die Nachmittagsbetreuung übernehmen. Gebührenpflichtige Zeiten beginnen jedoch zu verschiedenen Tageszeiten, etwa vor 8 Uhr sowie zwischen 15.40 und 17 Uhr. Am Freitag steht die Betreuung von 7 bis 15.40 Uhr zur Verfügung, jedoch ebenfalls kostenpflichtig ab 11.45 Uhr. In den Sommerferien gibt es für drei Wochen Betreuungsmöglichkeiten.
Der neue Rechtsanspruch: Was bedeutet das?
Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung wird eine Betreuung von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche sichergestellt, einschließlich Ferienbetreuung. Dies könnte insbesondere in ländlichen Regionen eine erhebliche Herausforderung darstellen, da prognostiziert wird, dass bis zu 50% der Kinder eine solche Betreuung benötigen. Derzeit liegt die Zahl der betreuten Erstklässler außerhalb der Unterrichtszeit bei etwa 25%. Die Schulleitung, vertreten durch Rektorin Claudia Siegel, äußert Bedenken hinsichtlich der Betreuung am Freitag und in den Ferien. In Achstetten wird eine verpflichtende Ganztagsschule aufgrund von Platzmangel für nicht umsetzbar gehalten.
Aber wie sieht es mit den Rahmenbedingungen aus? Die Rhythmisierung von Unterricht und Ganztagsangeboten spielt eine zentrale Rolle, um den Schulalltag zu gestalten. Diese Anpassungen, die Phasen von Konzentration und Entspannung miteinander verknüpfen, hängen stark davon ab, ob der Ganztag als verpflichtend oder freiwillig angeboten wird. Experten sind sich einig, dass eine gebundene Ganztagsschule effektiver dabei helfen kann, Bildungsungleichheiten auszugleichen. Hier arbeiten Erzieherinnen und Erzieher eng mit Lehrkräften zusammen, um individuelle Förderbedürfnisse besser zu erkennen, so deutsches-schulportal.de.
Interessant ist die Aussicht auf zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes, die beim Ausbau der Ganztagsbetreuung helfen sollen. Rund 3,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und um Chancengerechtigkeit zu fördern. Der Bedarf an Ganztagsplätzen ist allerdings in vielen Regionen nach wie vor nicht gedeckt, sodass die Herausforderung für die Gemeinden ungebrochen bleibt. Bürgermeister Dominik Scholz äußert sich kritisch über die Übertragung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf die Kommunen; er sieht das als eine schwere Last. Der Gemeinderat hat bereits mögliche Optionen für den Übergang erörtert, konkrete Entscheidungen stehen jedoch noch aus.
Was kommt als Nächstes?
In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurden keine verbindlichen Entscheidungen getroffen. Die Thematik wird in den kommenden Monaten sicherlich intensiv weiter bearbeitet. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen ein gutes Händchen haben und individuelle Lösungen finden, die sowohl die Bedürfnisse der Schüler:innen als auch die Möglichkeiten der Gemeinde im Blick haben. Die Umsetzung des neuen Gesetzes sowie die Einführung der Ganztagsbetreuung wird eine spannende Herausforderung für die ganze Region werden, die alle Beteiligten stark beschäftigen wird. Die kommende Zeit könnte entscheidend dafür sein, wie gut die Vision einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung in die Realität umgesetzt werden kann, und ob das angestrebte Ziel tatsächlich erreicht wird, darauf sind alle Augen gerichtet.
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Ort | Laupheim, Deutschland |
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