Blutige Wut in Göppingen: Mordprozess einer Frau erschüttert die Stadt!
Im Mordprozess gegen eine 26-Jährige aus Göppingen beantragt die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes.

Blutige Wut in Göppingen: Mordprozess einer Frau erschüttert die Stadt!
In einem aufsehenerregenden Mordprozess, der derzeit am Landgericht Ulm verhandelt wird, muss sich eine 26-jährige Frau aus dem Raum Stuttgart wegen des heimtückischen Mordes an einem 46-jährigen Mann aus Göppingen verantworten. Der kriminelle Vorfall ereignete sich am 16. Oktober 2024 im Gerokweg in Göppingen, wo die Angeklagte, offenbar aus einem tief verwurzelten Hass auf Männer und dem Wunsch nach Ruhm als Serienmörderin, brutal vorging. Laut den Anklagepunkten strangulierte sie das Opfer und stach anschließend mit einem Küchenmesser auf ihn ein. Der Prozess wird am Montag, den 23. Juni 2025, um 8:30 Uhr fortgesetzt, wie Schwäbische Post berichtet.
Bereits im Oktober hatte die Angeklagte in einer polizeilichen Vernehmung gestanden, den Mann getötet zu haben. Es ist bekannt, dass sie sich über eine Internetplattform für einvernehmlichen Sex mit dem Opfer verabredete. Bei diesem Treffen fesselte sie den Mann an einen Stuhl, bevor sie die tödliche Attacke verübte. Ihre Motive, im Angesicht eines geschädigten weiblichen Selbstbewusstseins und vergangener Übergriffe, werfen ein erschreckendes Licht auf ihre Psyche. Außerdem wird ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit erstellt, während die Verteidigung unter Christina Seng-Roth eine Verurteilung beantragt, jedoch nur mit einer Haftstrafe von zehn Jahren argumentiert, da sie lediglich die Heimtücke als gegeben sieht.
Besonderheiten des Prozesses
Im Verlauf des Verfahrens wurden offenbar nicht-öffentliche Plädoyers gehalten. So dürften die Emotionen im Gerichtssaal hochgekocht sein, als ein Video des Opfers während seines Todeskampfes gezeigt wurde. Der Staatsanwalt fordert nun eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diese Forderung stützt sich auf die Mordmerkmale: Heimtücke, niederer Beweggrund und Mordlust. Die Mutter des Ermordeten hat sich ebenfalls als Nebenklägerin zu Wort gemeldet und unterstützt die Forderungen der Staatsanwaltschaft, was die Dramatik des Falls weiter erhöht.
Nach deutschem Recht ist Mord die schwerste Straftat und wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Tatsächlich verzeichnete Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 285 Mordfälle, eine gesunkene Zahl im Vergleich zu früheren Jahren. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die Mordrate in Deutschland mit 0,9 Fällen pro 100.000 Einwohner relativ gering ist, doch die gesellschaftlichen Emotionen und die Schockwellen eines solchen Verbrechens beeinflussen das Sicherheitsgefühl in den Gemeinden stark. Insgesamt sind die Aufklärungsraten bei Mord jedoch hoch, mit etwa 98 Prozent aller vollendeten Mordfälle, die aufgeklärt werden.
Das Urteil in diesem aufreibenden Prozess soll am Freitag, den 25. Juli 2025, bekannt gegeben werden. Der Ausgang wird mit Spannung erwartet, nicht nur aufgrund der Grausamkeit der Tat, sondern auch wegen der komplexen psychologischen Motive, die die Angeklagte an den Tag legte. Ulm und die gesamte Region blicken gespannt auf die kommenden Verhandlungstage und die endgültige Entscheidung des Gerichts, die nicht nur das Schicksal der Angeklagten bestimmen wird, sondern auch ein Stück weit die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Gewalt und den damit verbundenen Themen beeinflussen könnte.