Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Heidelberg: 1,84 Promille gemessen!

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In Heidelberg wurde ein 19-Jähriger mit 1,84 Promille und E-Scooter ohne Fahrerlaubnis kontrolliert; rechtliche Konsequenzen folgen.

In Heidelberg wurde ein 19-Jähriger mit 1,84 Promille und E-Scooter ohne Fahrerlaubnis kontrolliert; rechtliche Konsequenzen folgen.
In Heidelberg wurde ein 19-Jähriger mit 1,84 Promille und E-Scooter ohne Fahrerlaubnis kontrolliert; rechtliche Konsequenzen folgen.

Betrunkener E-Scooter-Fahrer in Heidelberg: 1,84 Promille gemessen!

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, genauer gesagt am 31. August 2025, sorgte ein Vorfall in Heidelberg für Aufregung. Um 02:30 Uhr kontrollierten Beamte des Polizeireviers Heidelberg-Mitte einen E-Scooter-Fahrer. Dieser war in einer deutlich angetrunkenen Verfassung unterwegs. Der 19-jährige Mann, der keinen Führerschein besitzt, hatte beim Herantreten der Polizei einen ausgeprägten Alkoholgeruch verfängt, der die Polizisten alarmierte. Ein Atemalkoholtest brachte ein besorgniserregendes Ergebnis von 1,84 Promille zu Tage. Daraufhin wurde der junge Mann für eine Blutentnahme ins nächste Krankenhaus gebracht. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen ihn ein, während eine Meldung an die Führerscheinstelle erging, auch wenn kein Führerschein sichergestellt werden konnte, berichtet MRN-News.

Doch was viele nicht wissen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Scooter sind ähnlich streng wie für PKWs. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gilt bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille die Regelung zur absoluten Fahruntauglichkeit. Das heißt, die Promillegrenze für E-Scooter fährt auf dem gleichen Niveau wie die für Autos – ein Punkt, der in der Verkehrssicherheit oft zu wenig beachtet wird. Ob ein E-Scooter nun leichter oder schwerer ist – die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bleibt bestehen, insbesondere durch die schnelle Beschleunigung und die Gefahr abrupten Fahrverhaltens. Das ist auch ein zentraler Punkt, den die Juristen des ADAC in ihrem Bericht hervorheben: Wer mit mehr als 0,5 Promille (bei Ausfallerscheinungen) oder 1,1 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) fährt, macht sich strafbar, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann, wie Bußgelder und ein mögliches Fahrverbot, das der Mann in Heidelberg in seiner Fahrerlaubnis spüren wird, falls er jemals einen Führerschein beantragt, wie die Kollegen von ADAC betonen.

Ein ernstes Problem im Straßenverkehr

Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern stellen ein ernstes Problem im Straßenverkehr dar. Laut den jüngsten Statistiken nimmt die Zahl der Vorfälle durch alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende E-Scooter-Fahrer stetig zu. Die rechtlichen Anforderungen sind zwar klar, doch es zeigt sich, dass viele Pechvögel die Konsequenzen ihrer Fahrweise nicht richtig abschätzen. Dies wird zusätzlich dadurch verstärkt, dass die meisten Menschen die Gefährlichkeit von E-Scootern im Vergleich zu Autos unterschätzen, was zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen kann, wie in einem weiteren Artikel von Marquort erläutert.

Gerade in einer Zeit, in der E-Scooter ein zunehmend beliebtes Fortbewegungsmittel in den Städten werden, ist Aufklärung gefragt. Die Gesetzgeber sollten sich ernsthaft mit der Thematik auseinandersetzen und möglicherweise neue Maßnahmen ergreifen, um ein verantwortungsvolles Fahren zu gewährleisten. Denn niemand möchte auf der Straße anderen Verkehrsteilnehmern gefährlich werden, und jede Fahrt sollte mit einem klaren Kopf begonnen werden.