Bodenrichtwerte in Edingen-Neckarhausen: Neue Chancen für Eigentümer!

Am 18. Juni 2025 ermittelt der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis neue Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B in Mannheim und Umgebung.
Am 18. Juni 2025 ermittelt der Gutachterausschuss Nördlicher Rhein-Neckar-Kreis neue Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B in Mannheim und Umgebung. (Symbolbild/MBW)

Bodenrichtwerte in Edingen-Neckarhausen: Neue Chancen für Eigentümer!

Mannheim, Deutschland - Es tut sich einiges im Nördlichen Rhein-Neckar-Kreis, insbesondere was die Grundstückswerte und die neue Grundsteuer B betrifft. Wie Weik Medien berichtet, hat der Gutachterausschuss unter der Leitung von Martina Nagora, der Vorsitzenden des Ausschusses, in den letzten Wochen intensiv an der Neufassung der Grundsteuer B gearbeitet. Dabei wird die Bürgernähe großgeschrieben, und es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Immobilienbesitzer, sich aktiv einzubringen.

Der Ausschuss, der für insgesamt 14 Kommunen, darunter Edingen-Neckarhausen, zuständig ist, hat sich die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf die Fahnen geschrieben. Diese Werte sind wichtig, da sie als Basis für die Grundsteuer B dienen. Doch Achtung: Der Bodenrichtwert ist nicht gleich dem Marktwert eines Grundstücks. Wie die Stadt Weinheim auf ihrer Website erläutert, bezieht sich der Bodenrichtwert auf einen festgelegten Stichtag und beschreibt den durchschnittlichen Wert von Grundstücken in einer Zone. Das bedeutet, dass vom Richtwert abweichende, individuelle Eigenschaften eines Grundstücks nicht berücksichtigt werden. Besonders in Gemengelagen kann es hier zu Überraschungen kommen.

Bodenrichtwerte und Marktverhältnisse

Um ein einfaches Beispiel zu geben: Ein Bodenrichtwert kann bei 950 €/m² für baureife Wohnbauflächen liegen, aber Grundstücke in weniger gefragten Lagen können deutlich darunter liegen, auch wenn sie in der gleichen Richtwertzone gelistet sind. Unterschiede in der Lage können bis zu 30 % ausmachen. So könnte ein Grundstück in einer weniger attraktiven Lage beispielsweise nur einen Marktwert von 665 €/m² haben, obwohl der Bodenrichtwert gleich bleibt. Hier ist Vorsicht geboten.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Wer glaubt, der Widerspruch gegen den Bodenrichtwert sei eine komplizierte Angelegenheit, irrt. Stuttgart.de erklärt, dass gemäß § 38 Absatz 4 des Landesgrundsteuergesetzes eine „Öffnungsklausel“ besteht. Diese erlaubt es Eigentümern, einen anderen Wert ihres Grundstücks anzusetzen, sofern der tatsächliche Wert mehr als 30 % vom festgestellten Bodenrichtwert abweicht.

Die richtigen Schritte für Immobilienbesitzer

Um eine Abweichung nachzuweisen, ist ein qualifiziertes Gutachten erforderlich. Diese Gutachten können von einem Gutachterausschuss oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden. Es ist also ratsam, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls die richtigen Schritte einzuleiten.

Es bleibt spannend, wie sich die Situation im Nördlichen Rhein-Neckar-Kreis weiterentwickeln wird und welche Rückmeldungen die Bürger an den Ausschuss geben. Wer sich für weitere Informationen interessiert, sollte sich die FAQ-Seite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg nicht entgehen lassen. Unter weinheim.de finden sich nützliche Hinweise zur Grundsteuer B und zu den Bodenrichtwerten.

Bleiben Sie dran und halten Sie sich informiert – es lohnt sich!

Details
OrtMannheim, Deutschland
Quellen