Poller-Drama in Heidelberg: Linienbus verursacht 10.000 Euro Schaden!

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Linienbus in Heidelberg durch hochfahrenden Poller beschädigt. 10.000 Euro Schaden, keine Verletzten. Ursache unklar.

Linienbus in Heidelberg durch hochfahrenden Poller beschädigt. 10.000 Euro Schaden, keine Verletzten. Ursache unklar.
Linienbus in Heidelberg durch hochfahrenden Poller beschädigt. 10.000 Euro Schaden, keine Verletzten. Ursache unklar.

Poller-Drama in Heidelberg: Linienbus verursacht 10.000 Euro Schaden!

In der Heidelberger Oststadt hat ein Vorfall am Freitagabend für Aufregung gesorgt. Ein Linienbus wurde beim Harbigweg durch einen hochfahrenden Poller erheblich beschädigt, und der Schaden beläuft sich auf etwa 10.000 Euro. Der 47-jährige Fahrer des Elektrobusses konnte glücklicherweise unverletzt aus dem Unfall hervorgehen, doch der Bus war nach der Kollision nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Was war geschehen?

Gegen 22:30 Uhr am 11. September 2025 ereignete sich der Unfall, als der Poller aus bisher ungeklärter Ursache zu früh hochfuhr. Versenkbare Poller sind zwar in vielen Städten im Einsatz, um den Straßenverkehr zu lenken und unberechtigte Durchfahrten zu verhindern, doch manchmal läuft es nicht wie geplant. Dass es zu einem solchen Vorfall kommen kann, zeigt der Fall aus Heidelberg, wo es keine Verletzten gab, aber die Kosten sehr wohl in die Höhe schießen.

Poller-Kontroversen

Ähnliche Probleme waren bereits in der Vergangenheit in anderen Städten zu beobachten. Ein Beispiel ist der Fall eines Abschleppunternehmens aus Mölln, das gegen den Betreiber eines versenkbaren Pollers klagte. Dieser Poller hatte sich nur elf Sekunden nach der Absenkung wieder hochbewegt und verursachte so einen Unfallschaden. Das Landgericht Lübeck entschied in diesem Fall zugunsten des Klägers und stellte fest, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt worden war, da keine ausreichenden technischen Sicherheitsmaßnahmen wie Lichtschranken vorhanden waren. Der Betreiber musste daraufhin 5.283,98 Euro Schadensersatz zahlen. Nach Ansicht des Gerichts waren sowohl die Beschilderung als auch die technischen Vorkehrungen unzureichend, was keine Entlastung für den Fahrer darstellt, der mit seinem Fahrzeug angefahren war ra-kotz.de.

Die Problematik ist also nicht neu und führt zu intensiven Diskussionen darüber, wie sicher solche Polleranlagen wirklich sind. Das Urteil aus Lübeck betont das Risiko für Fahrzeuge und die unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen, die von den Betreibern getroffen werden müssen, um Kollisionen zu vermeiden. Die Entscheidung hat auch bundesweit Auswirkungen auf ähnliche Fälle, denn die Betreiber solcher Anlagen sind in der Verantwortung, ordnungsgemäße Bedingungen zu schaffen rechtslupe.de.

Das Fazit

Der Vorfall in Heidelberg wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, die von versenkbaren Pollern ausgehen können, sowie auf die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht der Betreiber. Ob der Busfahrer im Harbigweg das letzte Wort haben wird, wird die Aufklärung des Vorfalls zeigen. Jetzt gilt es, die Ursache für das Fehlverhalten des Pollers zu klären, um sicherzustellen, dass solche unerfreulichen Ereignisse in Zukunft vermieden werden können. Möglicherweise muss hier auch der Betreiber in die Verantwortung genommen werden, um Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten metropoljournal.com.