Villingen-Schwenningen

Grundsteuerreform in Villingen-Schwenningen: Sorgen der Eigentümer wachsen!

Hauseigentümer in Villingen-Schwenningen (VS) sehen sich seit dem 1. Februar 2025 mit erheblichen Änderungen bei der Grundsteuer konfrontiert. Die Stadtverwaltung hat 38.643 neue Jahresbescheide verschickt, die bei vielen Besitzern von Einfamilienhäusern teils drastische Anstiege der Steuerlast zur Folge haben. Nach Informationen von Südkurier müssen manche Eigentümer bis zu zehn Mal mehr zahlen als zuvor. Diese Erhöhungen sind in einigen Fällen sogar so hoch, dass sie das Zehnfache der vorherigen Beträge erreichen.

Gleichzeitig gibt es auch Bescheide, bei denen Eigentümer nun weniger zahlen müssen. Die Stadt führt aus, dass die neuen Grundsteuerbescheide insgesamt aufkommensneutral sind, was bedeutet, dass sie tendenziell keine Mehrerträge für die Stadt VS erwarten. Jährlich nimmt die Kommune etwa 15,5 Millionen Euro aus der Grundsteuer ein. Die neue Bemessungsgrundlage berücksichtigt nur die Grundstücksgröße und die Quadratmeterpreise, nicht den Wert der Gebäude. Diese Quadratmeterpreise variieren stark zwischen den verschiedenen Wohngebieten und Gewerbeareas.

Neues System und seine Herausforderungen

Wie baden-wuerttemberg.de erklärt, wurde die alte Grundsteuer aufgrund ihrer verfassungswidrigen Bewertung 2019 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die daraus resultierende Reform verlangt eine Berücksichtigung der aktuellen Immobilienwerte, was bedeutet, dass die neuen Bescheide auf einem vereinfachten Modell beruhen, das die Größe und Lage der Grundstücke stärker einbezieht. Die Bodenrichtwerte reflektieren die Attraktivität der Lagen, wobei begehrtere Grundstücke höhere Bewertungen erhalten.

Die neuen Regelungen kommen nicht ohne Schwierigkeiten. Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ erhält zahlreiche Anfragen besorgter Hauseigentümer, die oft gegen die Feststellungen des Finanzamts oder die ermittelten Bodenrichtwerte Widerspruch einlegen. Diese Einsprüche können zusätzliche Kosten verursachen, wenn sie als erfolglos gelten. Es ist wichtig zu wissen, dass die Grundsteuer unabhängig von laufenden Einsprüchen pünktlich zu zahlen ist, Rückerstattungen erfolgen lediglich bei erfolgreichen Einsprüchen.

Rechtliche Möglichkeiten und Risiken

Besonder herausfordernd sind die Klagewege, die in der Regel wenig erfolgversprechend und kostenintensiv sind. In besonderen Härtefällen können Hausbesitzer einen Erlassantrag bei der Kommune stellen, jedoch sind erfolgreiche Anträge selten. Sollten Eigentümer der Meinung sein, dass ihr Grundstück falsch bewertet wurde, können sie bis zum 30. Juni 2025 einen Gutachter beauftragen, um eine Korrektur des Bodenrichtwerts zu beantragen.

Die Neuregelungen zur Grundsteuer haben auch Auswirkungen auf die Mieter, da die Steuer oft über die Nebenkosten auf sie umgelegt wird, auch wenn die Vermieter rechtlich nicht dazu verpflichtet sind. Die Diskussion um die neuen Steuerregelungen wird von Bundestag.de begleitet, wo die reformierte Gesetzgebung am 18. Oktober 2019 verabschiedet wurde. Hierbei stimmten mehrere Parteien für das Gesetzespaket zur Grundsteuerreform, das jedoch auch auf Widerstände stieß.

Mit der Reform, die ab 2025 in Kraft tritt, wird die Grundsteuer künftig auf einer neuen Basis berechnet, die neben Fläche auch Mieteinnahmen in den Fokus rückt. Trotz der Absicht der Gesetzgeber, die kommunalen Einnahmequellen zu sichern, bleibt abzuwarten, wie letztlich die Akzeptanz der neuen Regelungen ausfällt und ob weitere Klagen gegen diese erhoben werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
suedkurier.de
Weitere Infos
baden-wuerttemberg.de
Mehr dazu
bundestag.de

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