Häftlinge brechen aus Ulmer Gefängnis aus – Einer noch flüchtig!

Zwei Häftlinge flüchteten am 6. Juni 2025 aus der JVA Ulm. Während einer gefasst wurde, ist der andere noch auf der Flucht.
Zwei Häftlinge flüchteten am 6. Juni 2025 aus der JVA Ulm. Während einer gefasst wurde, ist der andere noch auf der Flucht. (Symbolbild/MBW)

Häftlinge brechen aus Ulmer Gefängnis aus – Einer noch flüchtig!

Ulm, Deutschland - Am Freitag, den 6. Juni, brach ein unerwarteter Vorfall die ruhige Routine in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Ulm auf. Zwei Männer, die im offenen Vollzug untergebracht waren, nutzten die Gelegenheit zur Flucht. Diese wurde erst eine Woche später, am Freitag, den 13. Juni, bestätigt. Laut SWR konnten die Häftlinge über die Dächer der Werkstätten und schließlich über einen Baum entkommen. Einem der flüchtigen Männer gelang es, am nächsten Tag im Alb-Donau-Kreis gefasst zu werden, während der andere weiterhin auf der Flucht ist.

Die beiden Männer hatten Strafen wegen Vermögensdelikten und Beleidigung zu verbüßen und hielten sich unter relativ laxen Bedingungen im offenen Vollzug auf. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass die Fenster nicht vergittert sind und die Gefangenen nur minimal beaufsichtigt werden. JVA-Leiterin Jennifer Rietschler stellte klar, dass im offenen Vollzug die Häftlinge oft kürzere Strafen absitzen und in Werkstätten, wie etwa einer Schreinerei oder Schlosserei, arbeiten können.

Ungewöhnliche Flucht

Die Flucht fand gegen 23:30 Uhr statt und ist in der Vergangenheit der JVA Ulm eine Seltenheit. Laut Augsburger Allgemeine kam es seit Jahren nicht mehr zu einem ähnlichen Vorfall. Um die Sicherheit nach dieser überraschenden Flucht zu verbessern, sollen die Sicherheitsvorkehrungen in der Anstalt überprüft werden. Dies wird umso wichtiger, da Fluchten aus offenen Vollzugsanstalten in Deutschland zwar vorkommen, aber in der Regel sehr selten sind.

Die Polizei beruhigte die Bevölkerung und stellte klar, dass von dem flüchtigen Mann, der keine Gewalttaten begangen hat, keine Gefahr ausgeht. Die Ermittler vermuten, dass er sich möglicherweise in Richtung Russland abgesetzt hat. Ein Fluchtversuch allein ist nicht strafbar, jedoch könnte der Begang weiterer Straftaten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Statistische Einblicke

Im Kontext der Justizvollzugsanstalten lässt sich feststellen, dass laut dem Statistischen Bundesamt der Bericht zur Strafverfolgung und zum Strafvollzug regelmäßig aktualisiert wird. Letztmalig wurde das Thema im Rahmen einer Veröffentlichung zum 31. März 2024 aufgearbeitet, um die Struktur und das Verhältnis der inhaftierten Personen zu erfassen.

Der wieder inhaftierte Häftling nach der Flucht wird nun in den geschlossenen Vollzug verlegt, was bedeutende Änderungen für seine Haftbedingungen mit sich bringt. Er verliert somit die Möglichkeit, seine Strafe unter den gelockerten Bedingungen des offenen Vollzugs zu verbüßen, was für die meisten einen Rückschritt bedeutet. In Baden-Württemberg sind solche Vorfälle nicht nur bedauerlich, sie werfen auch ein Licht auf die Komplexität der Sicherheitsmaßnahmen im Justizvollzug und die Notwendigkeit, diese nachzuschärfen.

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OrtUlm, Deutschland
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