Neues Namensrecht 2025: Schwäbisch Gmünd im Doppelnamen-Fieber!

Schwäbisch Gmünd steht vor Herausforderungen durch das neue Namensrecht 2025, das Doppelnamen und Namensänderungen erleichtert.
Schwäbisch Gmünd steht vor Herausforderungen durch das neue Namensrecht 2025, das Doppelnamen und Namensänderungen erleichtert. (Symbolbild/MBW)

Neues Namensrecht 2025: Schwäbisch Gmünd im Doppelnamen-Fieber!

Schwäbisch Gmünd, Deutschland - Am 1. Mai 2025 trat in Deutschland ein neues Namensrecht in Kraft, das viele Veränderungen für Familien und deren Namensführungen mit sich bringt. Insbesondere in Schwäbisch Gmünd hat das lokale Standesamt schon umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um die neuen Regelungen optimal umzusetzen. So wurden die Standesbeamten intensiv geschult und sind nun gerüstet, um den Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Namenswahl zur Seite zu stehen. Das zeigt die Gmünder Tagespost.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es einen regelrechten Ansturm auf die Standesämter, vor allem in Bezug auf die Möglichkeit, Doppelnamen zu wählen. So können Paare nun nicht nur einen gemeinsamen Namen aus ihren jeweiligen Familiennamen auswählen, sondern auch echte Doppelnamen, also Namen wie „Arnheim-Bauer“, auswählen. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Kinder, unabhängig vom Ehestatus ihrer Eltern, berichtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Namensänderungen und individuelle Entscheidungen

Die Anpassungen im Namensrecht bieten viele Vorteile, insbesondere für Kinder geschiedener Eltern oder Stiefkindern. Diese beiden Gruppen profitieren von Erleichterungen bei der Namensänderung, sodass Stief- und Scheidungskinder in bestimmten Fällen ihren bisherigen Namen leichter zurückerhalten können. Wenn ein Elternteil seinen Nachnamen ändert, kann das betroffene Kind diesen neuen Namen annehmen, vorausgesetzt, es lebt im Haushalt dieses Elternteils und ist mindestens fünf Jahre alt. Das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben, erklärt der rechtliche Dienstleister anwalt.de.

Ein weiteres Highlight ist, dass volljährige Personen nun die Möglichkeit haben, ihren Geburtsnamen einmalig zu ändern, ohne dass ein bestimmtes familienrechtliches Ereignis stattfinden muss. Sie können zwischen den Namen ihrer Eltern wechseln, einen Doppelnamen annehmen oder sogar einen mehrgliedrigen Namen auf einen eingliedrigen reduzieren. Diese Flexibilität ist für viele eine willkommene Neuerung.

Die Herausforderungen des neuen Rechts

Allerdings bringen die neuen Regelungen auch Herausforderungen mit sich. Jede Namensänderung erfordert eine individuelle Prüfung und kann zeitaufwendig sein. Besonders die Anfragen zu Doppelnamen häufen sich und machen die Arbeit der Standesbeamten nicht einfacher. So wählen die meisten Paare weiterhin entweder einen gemeinsamen Namen oder eine getrennte Namensführung, anstatt einen Doppelnamen zu adoptierten, da die praktische Handhabung von Doppelnamen im Alltag oft als kompliziert empfunden wird. Dennoch haben bereits einige Paare in Schwäbisch Gmünd von der Möglichkeit eines gemeinsamen Doppelnamens Gebrauch gemacht.

Das neue Namensrecht bietet zudem geschlechtsangepasste Familiennamen und die Option, Geburtsnamen nach friesischer oder dänischer Tradition auszuwählen. All diese Änderungen machen deutlich, dass das Thema Namen alles andere als trivial ist. Es gibt viel zu bedenken und zu beachten. Doch mit den umfassenden Schulungen und dem Engagement der Standesbeamten in Schwäbisch Gmünd dürfte auch die Implementierung des neuen Rechts in der Stadt reibungslos verlaufen.

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OrtSchwäbisch Gmünd, Deutschland
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